Band 49: Eintrag vom  23. Mai 1853 (Nr. 669)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

In Berücksichtigung, daß es im Interesse der Gemeinde liegt, wenn bemittelte Personen von auswärts hierher einziehen, genehmigt Gemeinderath, daß das Einzugsgeld für die RentnerinWitwe Behrens, welche mit zwei Kindern vor Kurzem hier eingezogen ist, auf den Satz von 20 Thl festgestellt werde, den sonst neu einzelne Personen entrichten.

Dieser Beschluß soll nur eine Ausnahme bilden, und die Bestimmung des Reglements, wornach das Einzugs- geld für eine Familie 30 Thl. beträgt, nicht alteriren. Der Bürgermeister wurde ferner ermächtigt, in den dazu geeigneten Fällen zur Zahlung des Einzugsgeldes Terminzahlungen zu bewilligen.

a. u. s.