Band 49  : Seite 342

  • Eintrag 6756. Juni 1853 Der vorsitzende Bürgermeister theilt dem Gemeinderath mit, daß bei der geschehenen Verpachtung des diesjähri- gen Grasschnittes auf den Dämmen vor dem Hessenthor, auf der Laache vor dem Rheinthore, auf der Wiesen- fläche um den Oberthorerberg & auf zehn Morgen der Kuhweide & ein Betrag von 372 Thlr 10 Sgr aufgekommen sei, welche Verpachtung vom Gemeinderath genehmigt wurde. a. u. s....
  • Eintrag 6766. Juni 1853 Gemeinderath gab seine Zustimmung zu dem von der Hospital-Verwaltung ertheilten Consense in die Löschung der zu Gunsten genannter Verwaltung gegen Wittwe Dr. Hermann Jos. Greuter geb. Gertrud Breisseler zu Neuss unterm 5. Februar 1850 Band 434 N°. 280 und am 16. Februar 1850 Band 434 N° 434 genommenen Hypothekar-Inscription in Bezug auf eine zum Bau der Aachen-Düsseldorfer Eisenbahn verwendete Fläche von 36 Ruthen 40 Fuß ex Flur E N° 175 Anh. VI N° 72 des Grundsteuer-Katasters von Neuß. a. u. s....
  • Eintrag 6776. Juni 1853[das letzte Jahr jedoch 1500 Thlr.]...
  • Eintrag 6786. Juni 1853Vorsitzender trägt dem Gemeinderath vor, daß es wünschens- werth erscheine, daß das neben der Sebastianuskircheresp. dem Convictorial-Gebäude gelegene Trotzenberg'scheHaus Sect. C N° 32, welches vor Kurzem der SchlosserAdolph Kettwig für eine Summe von 1 350 Thl. angekauft, das dieser aber gegen eine Entschädigung von 50 Th und Ersatz der Kosten für dieselbe Summe wieder abzugeben bereit sei, aus dem Grunde für die Gemeinde ange- kauft werde, weil durch den Eigenthümer dieses Hauses das Licht von fünf halben und fünf ganzen Fenstern an der Sakristei der Sebastianuskirche respective an dem Convictorial- Gebäude benommen oder mindestens sehr beeintrechtigt, zudem auf durch denselben solche Anlagen als Schneiderwerkstätte, eingerichtet werden könnten, wodurch der Gottesdienst in der Sebastianus-Kirche oder die Ruhe der Hausord- nung im Convictorium gestört würde. Da die Armen-Verwaltung auf dem fraglichen Hause 850 Thlr haften, dieselbe außerdem noch Fonds zum Aus- leihen disponibel habe, so wäre es zweckmäßig, wenn die besagte Verwaltung dasselbe für die Summe von 1 400 Thlr von dem p Kettwig übernehmen, und solches eventuellspäter bei passender Gelegenheit mit dem Vorbehalte des Servituts, daß das Licht der Sakristei und des Convictorial-Gebäudes nicht geschmälert, auch keine Störung des Gottesdienstes oder der Ruhe der Haus- Ordnung im Convictorium verursachende Anlage einge- richtet werden dürfe, wieder verkaufe. Bei diesem Verkaufe hätte die Stadt dann den etwa weniger als 1 400 Thlr aufkommenden Betrag wie überhaupt jeden Ausfall zu decken, damit die Armen-Kasse unter allen Umständen schadlos bleibe....