Eintrag 6756. Juni 1853 Der vorsitzende Bürgermeister theilt dem Gemeinderath
mit, daß bei der geschehenen Verpachtung des diesjähri-
gen Grasschnittes auf den Dämmen vor dem Hessenthor,
auf der Laache vor dem Rheinthore, auf der Wiesen-
fläche um den Oberthorerberg & auf zehn Morgen
der Kuhweide & ein Betrag von 372 Thlr 10 Sgr
aufgekommen sei, welche Verpachtung vom
Gemeinderath genehmigt wurde. a. u. s....
Eintrag 6766. Juni 1853 Gemeinderath gab seine Zustimmung zu dem von der
Hospital-Verwaltung ertheilten Consense in die Löschung
der zu Gunsten genannter Verwaltung gegen Wittwe
Dr. Hermann Jos. Greuter geb. Gertrud Breisseler zu Neuss unterm
5. Februar 1850 Band 434 N°. 280 und am 16. Februar 1850 Band 434 N° 434 genommenen
Hypothekar-Inscription
in Bezug auf eine zum Bau der Aachen-Düsseldorfer
Eisenbahn verwendete Fläche von 36 Ruthen 40 Fuß ex
Flur E N° 175 Anh. VI N° 72 des Grundsteuer-Katasters
von Neuß. a. u. s....
Eintrag 6776. Juni 1853[das letzte Jahr jedoch
1500 Thlr.]...
Eintrag 6786. Juni 1853Vorsitzender trägt dem Gemeinderath vor, daß es wünschens-
werth erscheine, daß das neben der Sebastianuskircheresp. dem Convictorial-Gebäude
gelegene Trotzenberg'scheHaus Sect. C N° 32, welches vor Kurzem der SchlosserAdolph
Kettwig für eine Summe von 1 350 Thl. angekauft,
das dieser aber gegen eine Entschädigung von 50 Th und
Ersatz der Kosten für dieselbe Summe wieder abzugeben
bereit sei, aus dem Grunde für die Gemeinde ange-
kauft werde, weil durch den Eigenthümer dieses Hauses das Licht von fünf halben
und fünf ganzen Fenstern an der
Sakristei der Sebastianuskirche respective an dem Convictorial-
Gebäude benommen oder mindestens sehr beeintrechtigt,
zudem auf durch denselben solche Anlagen als Schneiderwerkstätte,
eingerichtet werden könnten, wodurch der Gottesdienst
in der Sebastianus-Kirche oder die Ruhe der Hausord-
nung im Convictorium gestört würde.
Da die Armen-Verwaltung auf dem fraglichen Hause
850 Thlr haften, dieselbe außerdem noch Fonds zum Aus-
leihen disponibel habe, so wäre es zweckmäßig, wenn
die besagte Verwaltung dasselbe für die Summe von
1 400 Thlr von dem p Kettwig übernehmen, und solches eventuellspäter bei passender
Gelegenheit mit dem Vorbehalte
des Servituts, daß das Licht der Sakristei und des
Convictorial-Gebäudes nicht geschmälert, auch keine
Störung des Gottesdienstes oder der Ruhe der Haus-
Ordnung im Convictorium verursachende Anlage einge-
richtet werden dürfe, wieder verkaufe. Bei diesem
Verkaufe hätte die Stadt dann den etwa weniger als
1 400 Thlr aufkommenden Betrag wie überhaupt jeden
Ausfall zu decken, damit die Armen-Kasse unter
allen Umständen schadlos bleibe....