Band 49: Eintrag vom  6. Juni 1853 (Nr. 678)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Vorsitzender trägt dem Gemeinderath vor, daß es wünschens- werth erscheine, daß das neben der Sebastianuskirche resp. dem Convictorial-Gebäude gelegene Trotzenberg'sche Haus Sect. C N° 32, welches vor Kurzem der Schlosser Adolph Kettwig für eine Summe von 1 350 Thl. angekauft, das dieser aber gegen eine Entschädigung von 50 Th und Ersatz der Kosten für dieselbe Summe wieder abzugeben bereit sei, aus dem Grunde für die Gemeinde ange- kauft werde, weil durch den Eigenthümer dieses Hauses

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das Licht von fünf halben und fünf ganzen Fenstern an der Sakristei der Sebastianuskirche respective an dem Convictorial- Gebäude benommen oder mindestens sehr beeintrechtigt, zudem auf durch denselben solche Anlagen als Schneiderwerkstätte, eingerichtet werden könnten, wodurch der Gottesdienst in der Sebastianus-Kirche oder die Ruhe der Hausord- nung im Convictorium gestört würde.

Da die Armen-Verwaltung auf dem fraglichen Hause 850 Thlr haften, dieselbe außerdem noch Fonds zum Aus- leihen disponibel habe, so wäre es zweckmäßig, wenn die besagte Verwaltung dasselbe für die Summe von 1 400 Thlr von dem p Kettwig übernehmen, und solches eventuell später bei passender Gelegenheit mit dem Vorbehalte des Servituts, daß das Licht der Sakristei und des Convictorial-Gebäudes nicht geschmälert, auch keine Störung des Gottesdienstes oder der Ruhe der Haus- Ordnung im Convictorium verursachende Anlage einge- richtet werden dürfe, wieder verkaufe. Bei diesem Verkaufe hätte die Stadt dann den etwa weniger als 1 400 Thlr aufkommenden Betrag wie überhaupt jeden Ausfall zu decken, damit die Armen-Kasse unter allen Umständen schadlos bleibe.