Eintrag 814. Dezember 1850 Nachdem in Gemäßheit der neuen Gemeinde-
Ordnung vom 11. Merz des Jahresa aus der dritten Klasse die Herren:
Ludwig Holter,
Dr. Franz Hellersberg,
Clemens Klötzer,
Joseph Kaiser Wilhelm Kreiner,Heinrich Thywissenb aus der zweiten Klasse die Herren
Wilhelm WerhahnJohann Baptist IbelsHeinrich Jacob SchmitzMax Heinrich SchmitzHeinrich
Dünbier,
Hermann Joseph Linden,
c aus der ersten Klasse die Herren:
Franz Josten,
Peter Degreeff,
Michael Frings,
Jacob Le Hanne,
Peter Schuhmacher,
Johann Mathias Haanen,
zu Gemeindeverordneten der Bürgermeisterei Neuss
gewählt, und als solche von der höhern Behörde be-
stätigt worden, waren die Gewählten heute
zur Versammlung eingeladen, um durch den
vorsitzenden Bürgermeister in ihr Amt eingeführt
und durch Handschlag an Eidesstatt in Pflicht
genommen zu werden. Der Bürgermeister Thywissen machte die erschie-
nenen neuen Gemeindeverordneten mit dem
Zwecke ihrer Zusammenberufung bekannt, und fügte
hinzu, wie er vertraue, daß sie die Wichtigkeit
ihres Berufes erkennen, und demgemäß bestrebt
sein werden, demselben diejenige Sorgfalt und
Thätigkeit zu schenken, welche im wohlverstandenen
Interesse der Gemeinde nöthig erscheine. Er nahm darauf die anwesenden neuen Gemein-
deverordneten einzeln durch Handschlag an
Eidesstatt in Pflicht, und erklärte die Ein-
führung derselben, ihn persönlich als neuen
Gemeindeverordneten mit eingeschloßen, für
vollzogen.
Hiernach schritt die Versammlung auf
Grund des § 153 der Communal-Ordnung
zur ersten Berathung darüber, ob es ange-
messen erachtet werde, statt des collegia-
lischen Gemeinde-Vorstandes, nur einen
Bürgermeister, der zugleich den Vorsitz im
Gemeinderathe zu führen hat, mit einem
oder mehreren Beigeordneten zu wählen. Der Gegenstand wurde besprochen, und
es entschied sich die Versammlung mit
einer Majorität von 15 Stimmen gegen
1 Stimme dafür, daß die Verwaltungs-
form, wornach ein Bürgermeister mit
Beigeordneten zu wählen, einstweilen beibehalten
werde. a. u s....