Band 49: Eintrag vom  4. Dezember 1850 (Nr. 81)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Nachdem in Gemäßheit der neuen Gemeinde- Ordnung vom 11. Merz des Jahres a aus der dritten Klasse die Herren: Ludwig Holter, Dr. Franz Hellersberg, Clemens Klötzer, Joseph Kaiser Wilhelm Kreiner, Heinrich Thywissen b aus der zweiten Klasse die Herren Wilhelm Werhahn Johann Baptist Ibels Heinrich Jacob Schmitz Max Heinrich Schmitz Heinrich Dünbier, Hermann Joseph Linden, c aus der ersten Klasse die Herren: Franz Josten, Peter Degreeff, Michael Frings, Jacob Le Hanne, Peter Schuhmacher, Johann Mathias Haanen, zu Gemeindeverordneten der Bürgermeisterei Neuss gewählt, und als solche von der höhern Behörde be- stätigt worden, waren die Gewählten heute zur Versammlung eingeladen, um durch den vorsitzenden Bürgermeister in ihr Amt eingeführt und durch Handschlag an Eidesstatt in Pflicht genommen zu werden.

Der Bürgermeister Thywissen machte die erschie- nenen neuen Gemeindeverordneten mit dem Zwecke ihrer Zusammenberufung bekannt, und fügte hinzu, wie er vertraue, daß sie die Wichtigkeit ihres Berufes erkennen, und demgemäß bestrebt sein werden, demselben diejenige Sorgfalt und Thätigkeit zu schenken, welche im wohlverstandenen Interesse der Gemeinde nöthig erscheine.

[Nächste Seite]

Er nahm darauf die anwesenden neuen Gemein- deverordneten einzeln durch Handschlag an Eidesstatt in Pflicht, und erklärte die Ein- führung derselben, ihn persönlich als neuen Gemeindeverordneten mit eingeschloßen, für vollzogen.

Hiernach schritt die Versammlung auf Grund des § 153 der Communal-Ordnung zur ersten Berathung darüber, ob es ange- messen erachtet werde, statt des collegia- lischen Gemeinde-Vorstandes, nur einen Bürgermeister, der zugleich den Vorsitz im Gemeinderathe zu führen hat, mit einem oder mehreren Beigeordneten zu wählen.

Der Gegenstand wurde besprochen, und es entschied sich die Versammlung mit einer Majorität von 15 Stimmen gegen 1 Stimme dafür, daß die Verwaltungs- form, wornach ein Bürgermeister mit Beigeordneten zu wählen, einstweilen beibehalten werde.

a. u s.