• Eintrag 10115. Januar 1851 Gemeindeverordneter M. H. Schmitz war abgetreten....
  • Eintrag 10215. Januar 1851 Höheren Anordnungen gemäß, hat der hiesige Kreisfür das 7. mobile Armee-Corps und zwar pro Januar 1: 382 Scheffel Roggen 2744 " Hafer 312 ltr. Heu 38 Schock Stroh zu liefern. Gemeinderath ermächtigt darnach den Bürgermeister Thywissen über die Beschaffung dieser Lieferung in Gemeinschaft mit den übrigen Herren Bürger- meistern des Kreises in einer für den Kreis am vorteilhaftest scheinenden Weise Beschluß zu fassen, wie derselbe gleichzeitig die von dem hiesigen Bürgermeister mit den Vorständen der übrigen Gemeinden bereits geschehenen Verabredung der Vergantung gutheißt. Ebenmäßig wurde der vorsitzende Bürger- meister autorisirt, die für die Gemeinde benöthigten Gelder auf bestmögliche Weise zu negociiren. a u s....
  • Eintrag 10315. Januar 1851 Die AckererPeter Stammen und Gerhard Breuervon Speck, welchen bei Erbauung der im Neuß Bergheimer Commmunalwege liegenden Brücke über die Gyllbach ein Streifen ihres Obsthofes zur Erweiterung des Flußbettes genommen worden, bitten durch Eingabe vom 14. Dezember vorigen Jahresum Bewilligung der ihnen gebührenden Entschädigung, welche zur Zeit auf 15 Thlr für Jeden abgeschätzt worden. Da es zweifelhaft erscheint, wer die fragliche Entschädigung zu berichtigen hat, so beauftragt Gemeinderath die Commission für Bauwesen die Sache unter Zuziehung der betreffenden Interessenten des Bau-UnternehmersSil. Lemmer und des GutsbesitzersKampervon Eppinghoven, welcher die Brücke zu Speck gebaut habe, wo möglich zur Ausgleichung zu bringen. a. u. s....
  • Eintrag 10415. Januar 1851 Durch landräthliche Verfügung vom 20. Dezem- ber c. N 4325 war Gemeinderath ersucht worden, ein geeignetes Bau-Terrain für das neu zu erbauende Cantonal-Arrest- haus zu ermitteln und anzuweisen, wogegen die Gemeinde dann den Statt gehabten Ver- handlungen gemäß den Grund und Boden des alten Arresthauses erhalten würde. Zur Auswahl eines geeigneten Bau- platzes hatte Gemeinderath seine beiden Commissionen für städtische Eigenthumund Bauwesen beauftragt, welche heute dahin referirten, daß sie die früher in Vorschlag gekommenen beiden Plätze an der Wind- mühle und am Hammthore besichtigt und dabei gefunden hätten, daß der Platz an der Windmühle, welcher an die offene Straße und an die städtische Promenade anschieße, einen reellen Werth habe, sich auf geeignete Weise sei es durch Verpachtung als Lagerstelle, sei es durch Veräußerung als Hausplätze rentabel machen lasse, und dieserhalb sowohl als überhaupt seiner Lage wegen nicht wohl als Baustelle für ein Arresthaus abgegeben werden könne, zumal auch die nach einer vorliegenden Zeichnung in Vorschlag gebrachte Mitbe- nutzung des Windmühlenthurms, dessen Einrichtung sehr kostspielig sei, und nur drei kleine Räume disponibel mache, ganz unzweckmäßig erscheine, daß dagegen die zweitere Baustelle am Hammthore, welche eine isolirte Lage habe und nicht besonders rentabel gemacht wer- den könne, sich wohl für den Bau eines Cantonal-Arresthauses eigne, nament- lich wenn dasselbe nicht vorn an die Straße über den Wall, sondern im Anschluße an die auf die Erft zu gelegenen Lohhöfe, und unmittelbar an dem Werhahn'schen Platz am Hammthore sich anschließend ausgeführt würde, wodurch dasselbe von der Straße aus nicht einmal bemerkt werden könne, und auch vom Eingange angerechnet ca 300 Fuß von der evangelischen Schule entfernt bleiben würde, sodaß diese keinesfalls dadurch benachtheiligt werden könnte....