Eintrag 10115. Januar 1851 Gemeindeverordneter M. H. Schmitz war abgetreten....
Eintrag 10215. Januar 1851 Höheren Anordnungen gemäß, hat der hiesige
Kreisfür das 7. mobile Armee-Corps und
zwar pro Januar 1:
382 Scheffel Roggen
2744 " Hafer
312 ltr. Heu
38 Schock Stroh zu liefern. Gemeinderath ermächtigt darnach den Bürgermeister
Thywissen über die Beschaffung dieser Lieferung
in Gemeinschaft mit den übrigen Herren Bürger-
meistern des Kreises in einer für den Kreis
am vorteilhaftest scheinenden Weise Beschluß
zu fassen, wie derselbe gleichzeitig die von dem
hiesigen Bürgermeister mit den Vorständen
der übrigen Gemeinden bereits geschehenen
Verabredung der Vergantung gutheißt. Ebenmäßig wurde der vorsitzende Bürger-
meister autorisirt, die für die Gemeinde
benöthigten Gelder auf bestmögliche Weise
zu negociiren. a u s....
Eintrag 10315. Januar 1851 Die AckererPeter Stammen und Gerhard Breuervon Speck, welchen bei Erbauung der im
Neuß
Bergheimer Commmunalwege liegenden Brücke
über die Gyllbach ein Streifen ihres Obsthofes
zur Erweiterung des Flußbettes genommen
worden, bitten durch Eingabe vom 14. Dezember vorigen Jahresum Bewilligung der ihnen
gebührenden
Entschädigung, welche zur Zeit auf 15 Thlr für
Jeden abgeschätzt worden. Da es zweifelhaft erscheint, wer die fragliche Entschädigung
zu berichtigen hat, so beauftragt
Gemeinderath die Commission für Bauwesen die
Sache unter Zuziehung der betreffenden Interessenten
des Bau-UnternehmersSil. Lemmer und des
GutsbesitzersKampervon Eppinghoven, welcher
die Brücke zu Speck gebaut habe, wo möglich
zur Ausgleichung zu bringen. a. u. s....
Eintrag 10415. Januar 1851 Durch landräthliche Verfügung vom 20. Dezem-
ber c. N 4325 war Gemeinderath ersucht
worden, ein geeignetes Bau-Terrain
für das neu zu erbauende Cantonal-Arrest-
haus zu ermitteln und anzuweisen, wogegen die Gemeinde dann den Statt gehabten Ver-
handlungen gemäß den Grund und Boden
des alten Arresthauses erhalten würde.
Zur Auswahl eines geeigneten Bau-
platzes hatte Gemeinderath seine beiden
Commissionen für städtische Eigenthumund
Bauwesen beauftragt, welche heute dahin
referirten, daß sie die früher in Vorschlag
gekommenen beiden Plätze an der Wind-
mühle und am Hammthore besichtigt und
dabei gefunden hätten, daß der Platz an der
Windmühle, welcher an die offene Straße und
an die städtische Promenade anschieße, einen
reellen Werth habe, sich auf geeignete
Weise sei es durch Verpachtung als
Lagerstelle, sei es durch Veräußerung
als Hausplätze rentabel machen lasse, und
dieserhalb sowohl als überhaupt seiner
Lage wegen nicht wohl als Baustelle für
ein Arresthaus abgegeben werden könne,
zumal auch die nach einer vorliegenden
Zeichnung in Vorschlag gebrachte Mitbe-
nutzung des Windmühlenthurms, dessen
Einrichtung sehr kostspielig sei, und
nur drei kleine Räume disponibel
mache, ganz unzweckmäßig erscheine,
daß dagegen die zweitere Baustelle am
Hammthore, welche eine isolirte Lage habe
und nicht besonders rentabel gemacht wer-
den könne, sich wohl für den Bau eines
Cantonal-Arresthauses eigne, nament-
lich wenn dasselbe nicht vorn an die Straße
über den Wall, sondern im Anschluße
an die auf die Erft zu gelegenen Lohhöfe,
und unmittelbar an dem Werhahn'schen
Platz am Hammthore sich anschließend
ausgeführt würde, wodurch dasselbe von der
Straße aus nicht einmal bemerkt werden
könne, und auch vom Eingange angerechnet ca 300 Fuß von der evangelischen
Schule entfernt bleiben würde, sodaß
diese keinesfalls dadurch benachtheiligt
werden könnte....