Band 49: Eintrag vom  15. Januar 1851 (Nr. 104)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Durch landräthliche Verfügung vom 20. Dezem- ber c. N 4325 war Gemeinderath ersucht worden, ein geeignetes Bau-Terrain für das neu zu erbauende Cantonal-Arrest- haus zu ermitteln und anzuweisen, wogegen

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die Gemeinde dann den Statt gehabten Ver- handlungen gemäß den Grund und Boden des alten Arresthauses erhalten würde.

Zur Auswahl eines geeigneten Bau- platzes hatte Gemeinderath seine beiden Commissionen für städtische Eigenthumund Bauwesen beauftragt, welche heute dahin referirten, daß sie die früher in Vorschlag gekommenen beiden Plätze an der Wind- mühle und am Hammthore besichtigt und dabei gefunden hätten, daß der Platz an der Windmühle, welcher an die offene Straße und an die städtische Promenade anschieße, einen reellen Werth habe, sich auf geeignete Weise sei es durch Verpachtung als Lagerstelle, sei es durch Veräußerung als Hausplätze rentabel machen lasse, und dieserhalb sowohl als überhaupt seiner Lage wegen nicht wohl als Baustelle für ein Arresthaus abgegeben werden könne, zumal auch die nach einer vorliegenden Zeichnung in Vorschlag gebrachte Mitbe- nutzung des Windmühlenthurms, dessen Einrichtung sehr kostspielig sei, und nur drei kleine Räume disponibel mache, ganz unzweckmäßig erscheine, daß dagegen die zweitere Baustelle am Hammthore, welche eine isolirte Lage habe und nicht besonders rentabel gemacht wer- den könne, sich wohl für den Bau eines Cantonal-Arresthauses eigne, nament- lich wenn dasselbe nicht vorn an die Straße über den Wall, sondern im Anschluße an die auf die Erft zu gelegenen Lohhöfe, und unmittelbar an dem Werhahn'schen Platz am Hammthore sich anschließend ausgeführt würde, wodurch dasselbe von der Straße aus nicht einmal bemerkt werden könne, und auch vom Eingange angerechnet ca 300 Fuß von der evangelischen Schule entfernt bleiben würde, sodaß diese keinesfalls dadurch benachtheiligt werden könnte.