Eintrag 1457. März 1851 Gemeinderath ertheilte seine Bestätigung zu
dem am 4. Merz c.mit dem AckererPeter Wilhelm
Kaiserzu Heerdterbusch abgeschlossenen Vergleichs-
Vertrage, wornach der zwischen ihm und der
Stadt obschwebende Prozeß dadurch niedergeschlagen
worden, daß der p Kaiser der Gemeinde
sämmtliche Prozeßkosten mit 100 Thlr. 24 Sgr 3 Pf.
und für die beiden streitigen Streifen Landes
eine Entschädigung von drei Sgr. per Ruthe oder
im Ganzen 9 Thl 20 Sgr 1 Pf. vergütet. a. u. s....
Eintrag 1467. März 1851 Einer Mitheilung der Schul-Commissionvom 28.
Februar c. gemäß, macht der als künftiger
Rectordes hiesigen Progymnasiums gewählte
OberlehrerDr. Mennvon Düren seinen Eintritt
in die hiesige Stellung noch davon abhängig,
daß ihm bei etwaiger späterer Pensionirung
nach Maßgabe des Gesetzes vom 28. Mai 1846die bisher im Lehr-Amt zugebrachte Zeit
angerechnet werde. Gemeinderath erklärt sich damit einverstanden,
daß dem Ansinnen des p Dr. Menn vorbehaltlich
der Beibringung der Beweise über die erste definitive
Anstellung desselben, entsprochen werde. a. u. s....