• Eintrag 1457. März 1851 Gemeinderath ertheilte seine Bestätigung zu dem am 4. Merz c.mit dem AckererPeter Wilhelm Kaiserzu Heerdterbusch abgeschlossenen Vergleichs- Vertrage, wornach der zwischen ihm und der Stadt obschwebende Prozeß dadurch niedergeschlagen worden, daß der p Kaiser der Gemeinde sämmtliche Prozeßkosten mit 100 Thlr. 24 Sgr 3 Pf. und für die beiden streitigen Streifen Landes eine Entschädigung von drei Sgr. per Ruthe oder im Ganzen 9 Thl 20 Sgr 1 Pf. vergütet. a. u. s....
  • Eintrag 1467. März 1851 Einer Mitheilung der Schul-Commissionvom 28. Februar c. gemäß, macht der als künftiger Rectordes hiesigen Progymnasiums gewählte OberlehrerDr. Mennvon Düren seinen Eintritt in die hiesige Stellung noch davon abhängig, daß ihm bei etwaiger späterer Pensionirung nach Maßgabe des Gesetzes vom 28. Mai 1846die bisher im Lehr-Amt zugebrachte Zeit angerechnet werde. Gemeinderath erklärt sich damit einverstanden, daß dem Ansinnen des p Dr. Menn vorbehaltlich der Beibringung der Beweise über die erste definitive Anstellung desselben, entsprochen werde. a. u. s....