Band 49: Eintrag vom  7. März 1851 (Nr. 146)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Einer Mitheilung der Schul-Commissionvom 28. Februar c. gemäß, macht der als künftiger Rectordes hiesigen Progymnasiums gewählte OberlehrerDr. Mennvon Düren seinen Eintritt in die hiesige Stellung noch davon abhängig, daß ihm bei etwaiger späterer Pensionirung nach Maßgabe des Gesetzes vom 28. Mai 1846 die bisher im Lehr-Amt zugebrachte Zeit angerechnet werde.

Gemeinderath erklärt sich damit einverstanden, daß dem Ansinnen des p Dr. Menn vorbehaltlich der Beibringung der Beweise über die erste definitive Anstellung desselben, entsprochen werde.

a. u. s.