Eintrag 16220. März 1851 Die Commission für Rechnungswesen erstattete heute
dem Gemeinderathe Bericht über die von derselben
vorgenommenen Prüfung des Gemeinde-Haushalts
pro 1851, worauf der Gemeinderath ebenfalls zur
Revision des Etats überging. Hierbei fand sich zu erinnern, daß die für
Pflaster-Arbeiten Pos. Tit. V Art. 3 vorgeschlagene
Summe von 300 Thlr. wieder auf das früher hierfür
ausgeworfene Credit von 100 Thlr zu ermäßigen
sei, da die zur Sprache gebrachte Umlegung
des Pflasters in der Wallstraße noch einst-
weilen unterbleiben soll. Dann sei noch
dem Vorschlage der Commission die für Grund-
arbeiten vor dem Hessenthore aufgenommene
Summe mit Rücksicht auf die wirklichen
Zahlungen von 200 Thl auf 280 Thl. zu erhöhen.
Die Differenz dieser beiden Veränderungen
wäre mit 120 Thlr dem Extraordinarium
zuzusetzen. Um die Communalsteuer im laufenden
Jahre nicht plötzlich gar zu hoch zu stellen,
erklärt der Gemeinderath sich mit der
weitern Ansicht der Commission darin ein-
verstanden, daß von dem für die Aus-
gleichung des Pabstmann'schen Prozesses aufge-
nommenen Kapitale von 2500 Thl im laufenden
Jahre statt dieser ganzen Summe ein Betrag
von 500 Th abgetragen werde, wornach die
diesjährige Communalsteuer, welche im vorigen
Jahre 8338 Thr 6 Sgr 2 Pf betragen hat, auf
12401 Thl. 1 Sgr 2 Pf in dem Etat vorgeschlagen
war, in der Wirklichkeit auf 10401 Th 1 Sgr 2 Pf
zu stehen kommt.
Im Übrigen wurde der Etat angenom-
men und in Einnahme und Ausgabe be-
lancirend zur Summe von 40800 Thlr fest-
gestellt.
Über den Modus der Umlage sieht Gemeinderath nähern
Commissionsberichte entgegen.
a. u. s....
Eintrag 16320. März 1851 Die gemeinderäthlichen Commissionen zur Prüfung
des von dem Handlungshause H. Thywissen & Sohngestellten Antrages auf Veräußerung
des städtischen
Lohhofes an dasselbe, berichteten heute, wie sie es nach ihrer Ansicht nicht mit
dem Interesse der
Stadt vereinbaren lasse, den gedachten Lohhofkäuflich abzugeben, zumal derselbe von
drei Seiten
an sonstiges städtisches Egeenthum anschieße,
dieses letztere im Zusammenhange mit deme
Lohhofe einen höhern Werth habe und zudem
die Stadt leicht in den Fall kommen
könne, den Lohhof zu eigenen Anlagen ge-
brauchen zu müssen.
In Ansehung auf die über dem Eingang
zum Lohhofe zwischen der Gemeinde und demHandlungshause H. Thywissen & Sohn bestehenden
Differenzen waren die betreffenden Commis-
sionen der Meinung, daß der von diesem
Handlungshause eigenmächtig in Besitz genom-
menen zwei Eingänge in den Lohhof gehörige
Raum H. - G und F - Y der bezüglichen
Vermessungskarte vom 22. August 1850 gegen
angemessene, durch Experten, welche vom
Gemeinderathe zu ernennen, zu ermittelnde
Entschädigung acquiriren könne, wobei
demselben dann die ausdrückliche Bedin-
gung zu stellen wäre, daß der nebenan-
liegende, den Eingang zum Lohhof bildende
Raum den Stipulationen des Vertrages
vom 8. Merz 1819 gemäß, frei gemacht werde,
um solchen, wie früher, mit Fuhren be-
fahren zu können. Den von den beiden Commissionen ausge-
sprochenen Ansichten schloß Gemeinderath
sich an, und beauftragte demgemäß die-
selben Commissionen unter Zuziehung der
Lokalkundigen hiesigen Einwohner
Balthasar Derath und BauverständigenThomasdie Abschätzung vorzunehmen und darüber
Vorlage zu machen. a. u. s....