• Eintrag 16220. März 1851 Die Commission für Rechnungswesen erstattete heute dem Gemeinderathe Bericht über die von derselben vorgenommenen Prüfung des Gemeinde-Haushalts pro 1851, worauf der Gemeinderath ebenfalls zur Revision des Etats überging. Hierbei fand sich zu erinnern, daß die für Pflaster-Arbeiten Pos. Tit. V Art. 3 vorgeschlagene Summe von 300 Thlr. wieder auf das früher hierfür ausgeworfene Credit von 100 Thlr zu ermäßigen sei, da die zur Sprache gebrachte Umlegung des Pflasters in der Wallstraße noch einst- weilen unterbleiben soll. Dann sei noch dem Vorschlage der Commission die für Grund- arbeiten vor dem Hessenthore aufgenommene Summe mit Rücksicht auf die wirklichen Zahlungen von 200 Thl auf 280 Thl. zu erhöhen. Die Differenz dieser beiden Veränderungen wäre mit 120 Thlr dem Extraordinarium zuzusetzen. Um die Communalsteuer im laufenden Jahre nicht plötzlich gar zu hoch zu stellen, erklärt der Gemeinderath sich mit der weitern Ansicht der Commission darin ein- verstanden, daß von dem für die Aus- gleichung des Pabstmann'schen Prozesses aufge- nommenen Kapitale von 2500 Thl im laufenden Jahre statt dieser ganzen Summe ein Betrag von 500 Th abgetragen werde, wornach die diesjährige Communalsteuer, welche im vorigen Jahre 8338 Thr 6 Sgr 2 Pf betragen hat, auf 12401 Thl. 1 Sgr 2 Pf in dem Etat vorgeschlagen war, in der Wirklichkeit auf 10401 Th 1 Sgr 2 Pf zu stehen kommt. Im Übrigen wurde der Etat angenom- men und in Einnahme und Ausgabe be- lancirend zur Summe von 40800 Thlr fest- gestellt. Über den Modus der Umlage sieht Gemeinderath nähern Commissionsberichte entgegen. a. u. s....
  • Eintrag 16320. März 1851 Die gemeinderäthlichen Commissionen zur Prüfung des von dem Handlungshause H. Thywissen & Sohngestellten Antrages auf Veräußerung des städtischen Lohhofes an dasselbe, berichteten heute, wie sie es nach ihrer Ansicht nicht mit dem Interesse der Stadt vereinbaren lasse, den gedachten Lohhofkäuflich abzugeben, zumal derselbe von drei Seiten an sonstiges städtisches Egeenthum anschieße, dieses letztere im Zusammenhange mit deme Lohhofe einen höhern Werth habe und zudem die Stadt leicht in den Fall kommen könne, den Lohhof zu eigenen Anlagen ge- brauchen zu müssen. In Ansehung auf die über dem Eingang zum Lohhofe zwischen der Gemeinde und demHandlungshause H. Thywissen & Sohn bestehenden Differenzen waren die betreffenden Commis- sionen der Meinung, daß der von diesem Handlungshause eigenmächtig in Besitz genom- menen zwei Eingänge in den Lohhof gehörige Raum H. - G und F - Y der bezüglichen Vermessungskarte vom 22. August 1850 gegen angemessene, durch Experten, welche vom Gemeinderathe zu ernennen, zu ermittelnde Entschädigung acquiriren könne, wobei demselben dann die ausdrückliche Bedin- gung zu stellen wäre, daß der nebenan- liegende, den Eingang zum Lohhof bildende Raum den Stipulationen des Vertrages vom 8. Merz 1819 gemäß, frei gemacht werde, um solchen, wie früher, mit Fuhren be- fahren zu können. Den von den beiden Commissionen ausge- sprochenen Ansichten schloß Gemeinderath sich an, und beauftragte demgemäß die- selben Commissionen unter Zuziehung der Lokalkundigen hiesigen Einwohner Balthasar Derath und BauverständigenThomasdie Abschätzung vorzunehmen und darüber Vorlage zu machen. a. u. s....