Band 49: Eintrag vom  20. März 1851 (Nr. 162)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
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Die Commission für Rechnungswesen erstattete heute dem Gemeinderathe Bericht über die von derselben vorgenommenen Prüfung des Gemeinde-Haushalts pro 1851, worauf der Gemeinderath ebenfalls zur Revision des Etats überging.

Hierbei fand sich zu erinnern, daß die für Pflaster-Arbeiten Pos. Tit. V Art. 3 vorgeschlagene Summe von 300 Thlr. wieder auf das früher hierfür ausgeworfene Credit von 100 Thlr zu ermäßigen sei, da die zur Sprache gebrachte Umlegung des Pflasters in der Wallstraße noch einst- weilen unterbleiben soll. Dann sei noch dem Vorschlage der Commission die für Grund- arbeiten vor dem Hessenthore aufgenommene Summe mit Rücksicht auf die wirklichen Zahlungen von 200 Thl auf 280 Thl. zu erhöhen. Die Differenz dieser beiden Veränderungen wäre mit 120 Thlr dem Extraordinarium zuzusetzen.

Um die Communalsteuer im laufenden Jahre nicht plötzlich gar zu hoch zu stellen, erklärt der Gemeinderath sich mit der weitern Ansicht der Commission darin ein- verstanden, daß von dem für die Aus- gleichung des Pabstmann'schen Prozesses aufge- nommenen Kapitale von 2500 Thl im laufenden Jahre statt dieser ganzen Summe ein Betrag von 500 Th abgetragen werde, wornach die diesjährige Communalsteuer, welche im vorigen Jahre 8338 Thr 6 Sgr 2 Pf betragen hat, auf 12401 Thl. 1 Sgr 2 Pf in dem Etat vorgeschlagen war, in der Wirklichkeit auf 10401 Th 1 Sgr 2 Pf zu stehen kommt. Im Übrigen wurde der Etat angenom- men und in Einnahme und Ausgabe be- lancirend zur Summe von 40800 Thlr fest- gestellt. Über den Modus der Umlage sieht Gemeinderath nähern Commissionsberichte entgegen. a. u. s.