Eintrag 16624. März 1851 Bei dem Umstande, daß die frühere Gemein-
de-Vertretung den Schleusenbau nicht sank-
tionirt habe, Gemeinderath ebenfalls die
Gemeinden nicht für verpflichtet erachten
könne, die Kosten der Befestigungs-
Arbeiten der Brücke zu übernehmen,
beschließt derselbe, die Sache den Commis-
sionen für Bauwesen und städtische Eigen-
thum zur Prüfung mit Rücksicht auf
die frühern Verhandlungen und dem-
nächstigen Berichterstattung zu überwei-
sen. a. u. s....
Eintrag 16724. März 1851 Nachdem der Gemeinderath unterm 20. d. Mts.den für das laufende Jahr angefertigten
Gemeinde-Etat festgestellt hat, berieth
derselbe heute über den Modus der
darnach aufzubringenden Communal-
steuer von 10 441 Thl 1 Sgr 2 Pf. Der Gegenstand wurde erörtert und
ein Beschluß darüber bis zur nächsten
Sitzung vorbehalten. Mittlerweile habe
die Commission für Rechnungswesen mit
Zuziehung der beiden Gemeindeverordneten
Frz. Josten & H. Thywissendie Sache nochmal in die
Hand zu nehmen, und darüber zu referiren.
Ein auf die Communalsteuer-Vertheilung
Bezug habender Antrag mehrer hiesigen
Grundeigenthümer wurde dieser Commis-
son überwiesen. a. u. s....
Eintrag 16824. März 1851 Einen Antrag des HafenmeistersMarx auf
Anlage eines Schiffbauwerftes von hie-
sigem Erft-Canale überwies Gemeinde-
rath der Commission für Bauwesen. a. u. s....
Eintrag 16924. März 1851 Dem Gemeinderath wurden die Gesuche
um Bewerbung um die Ende Juni d. J. vakant werdende Niederlage-Verwalterstelle vorgelegt.
Zunächst bestimmte derselbe, daß die Stelle auf ein
Jahr und nach Ablauf desselben weiter unter Vorbehalt monatlicher Kündigung mit
der Stipulation vergeben werden solle, daß der Ver-
walter drei Viertel und die Stadt ein Viertel der
Gebühren zu beziehen, und derselbe als Caution eine
Summe von dreihundert Thalern zu erlegen habe.
Von den Gesuchstellern erhielten bei der Abstimmung
von sechszehn Stimmen
Math. Veithen neun und
Ferdinand Lohausen sieben Stimmen, sodaß die Stelle
an den p Veithen, auf welchen die absolute Majorität
gefallen, zu übertragen ist....