• Eintrag 16624. März 1851 Bei dem Umstande, daß die frühere Gemein- de-Vertretung den Schleusenbau nicht sank- tionirt habe, Gemeinderath ebenfalls die Gemeinden nicht für verpflichtet erachten könne, die Kosten der Befestigungs- Arbeiten der Brücke zu übernehmen, beschließt derselbe, die Sache den Commis- sionen für Bauwesen und städtische Eigen- thum zur Prüfung mit Rücksicht auf die frühern Verhandlungen und dem- nächstigen Berichterstattung zu überwei- sen. a. u. s....
  • Eintrag 16724. März 1851 Nachdem der Gemeinderath unterm 20. d. Mts.den für das laufende Jahr angefertigten Gemeinde-Etat festgestellt hat, berieth derselbe heute über den Modus der darnach aufzubringenden Communal- steuer von 10 441 Thl 1 Sgr 2 Pf. Der Gegenstand wurde erörtert und ein Beschluß darüber bis zur nächsten Sitzung vorbehalten. Mittlerweile habe die Commission für Rechnungswesen mit Zuziehung der beiden Gemeindeverordneten Frz. Josten & H. Thywissendie Sache nochmal in die Hand zu nehmen, und darüber zu referiren. Ein auf die Communalsteuer-Vertheilung Bezug habender Antrag mehrer hiesigen Grundeigenthümer wurde dieser Commis- son überwiesen. a. u. s....
  • Eintrag 16824. März 1851 Einen Antrag des HafenmeistersMarx auf Anlage eines Schiffbauwerftes von hie- sigem Erft-Canale überwies Gemeinde- rath der Commission für Bauwesen. a. u. s....
  • Eintrag 16924. März 1851 Dem Gemeinderath wurden die Gesuche um Bewerbung um die Ende Juni d. J. vakant werdende Niederlage-Verwalterstelle vorgelegt. Zunächst bestimmte derselbe, daß die Stelle auf ein Jahr und nach Ablauf desselben weiter unter Vorbehalt monatlicher Kündigung mit der Stipulation vergeben werden solle, daß der Ver- walter drei Viertel und die Stadt ein Viertel der Gebühren zu beziehen, und derselbe als Caution eine Summe von dreihundert Thalern zu erlegen habe. Von den Gesuchstellern erhielten bei der Abstimmung von sechszehn Stimmen Math. Veithen neun und Ferdinand Lohausen sieben Stimmen, sodaß die Stelle an den p Veithen, auf welchen die absolute Majorität gefallen, zu übertragen ist....