Band 49: Eintrag vom  24. März 1851 (Nr. 166)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Bei dem Umstande, daß die frühere Gemein- de-Vertretung den Schleusenbau nicht sank- tionirt habe, Gemeinderath ebenfalls die Gemeinden nicht für verpflichtet erachten könne, die Kosten der Befestigungs- Arbeiten der Brücke zu übernehmen, beschließt derselbe, die Sache den Commis- sionen für Bauwesen und städtische Eigen- thum zur Prüfung mit Rücksicht auf die frühern Verhandlungen und dem- nächstigen Berichterstattung zu überwei- sen.

a. u. s.