Eintrag 1847. April 1851 Gemeindeverordnete Haanen & Thywissen waren abgetreten....
Eintrag 1857. April 1851 Die betreffenden Commissionen zur Ab-
schätzung des von dem Handlungshause
H. Thywissen & Sohn in Besitz genommen-.
nen Theiles des der Stadt zugehörigen Ein-
ganges zum städtischen Lohhofe berichteten
heute dem Gemeinderath, wie sie in ihrer
überwiegenden Majorität - 5 gegen 2 - der
Ansicht seien, daß der fragliche Theil jenes
Einganges in Berücksichtigung, daß letz-
terer so beeinträchtigt worden, daß darauf
keine Drehung mittelst Fuhren mehr möglich
sei, diese vielmehr auf dem Lohhofe selbst
angelegt werden müsse, welcher dadurch
verliere, auf einen Werth von 500 Thlr
anzunehmen sei. Diese Majorität ist
ferner der Meinung, daß dem gedachten
Handlungshause der genannte Theil des
Lohhof-Einganges für diese Taxe unbe-
schadet aller Rechte dritter mit der Bedin-
gung anzubieten sei, daß diese Offerte
als nicht betrachtet werden müsse, falls
genanntes Handlungshaus nicht jetzt
darauf eingehen möchte. Endlich waren
die Commissionen einstimmig dafür, daß
das Handlungshaus Thywissen angehalten
werde, den Eingang zum Lohhofe nach
Inhalt des Art. 3 des Vertrages vom 8. Merz
1829 zu räumen, und auf Erfordern der
Stadt die aus dem Eingang in den Loh-
hof gehende Thür in ein Einfahrtsthor zur
unbeschränkten Benutzung der Stadt
neuzuschaffen. Gemeinderath tritt der Majorität der
Commissionen einstimmig bei, und ersucht den Vor-
sitzenden, den gegenwärtigen Beschluß
dem Handlungshaus Thywissen & Sohn mit
der Aufforderung mitzutheilen, sich innerhalb
drei Wochen darüber zu erklären. a u s....