Band 49: Eintrag vom  7. April 1851 (Nr. 185)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Die betreffenden Commissionen zur Ab- schätzung des von dem Handlungshause H. Thywissen & Sohn in Besitz genommen-. nen Theiles des der Stadt zugehörigen Ein- ganges zum städtischen Lohhofe berichteten heute dem Gemeinderath, wie sie in ihrer überwiegenden Majorität - 5 gegen 2 - der Ansicht seien, daß der fragliche Theil jenes Einganges in Berücksichtigung, daß letz- terer so beeinträchtigt worden, daß darauf keine Drehung mittelst Fuhren mehr möglich sei, diese vielmehr auf dem Lohhofe selbst angelegt werden müsse, welcher dadurch verliere, auf einen Werth von 500 Thlr anzunehmen sei. Diese Majorität ist ferner der Meinung, daß dem gedachten Handlungshause der genannte Theil des Lohhof-Einganges für diese Taxe unbe- schadet aller Rechte dritter mit der Bedin- gung anzubieten sei, daß diese Offerte als nicht betrachtet werden müsse, falls genanntes Handlungshaus nicht jetzt darauf eingehen möchte. Endlich waren die Commissionen einstimmig dafür, daß das Handlungshaus Thywissen angehalten werde, den Eingang zum Lohhofe nach Inhalt des Art. 3 des Vertrages vom 8. Merz 1829 zu räumen, und auf Erfordern der Stadt die aus dem Eingang in den Loh- hof gehende Thür in ein Einfahrtsthor zur unbeschränkten Benutzung der Stadt neuzuschaffen.

Gemeinderath tritt der Majorität der Commissionen einstimmig bei, und ersucht den Vor- sitzenden, den gegenwärtigen Beschluß dem Handlungshaus Thywissen & Sohn mit der Aufforderung mitzutheilen, sich innerhalb drei Wochen darüber zu erklären.

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