Dem Gemeinderathe wird eine höhere Verfügung die Bildung eines Vereins betreffend, welcher sich die verbesserte Unterstützung der Bedürftigen und die Abstellung der Bettelei zur Aufgabe macht, mit der Einladung vorgelegt, sich darüber auszusprechen, ob es nicht angemessen erscheinen möchte, an hiesigem Orte einen ähnlichen Verein ins Leben zu rufen.
Gemeinderath überwies den Gegenstand der bezüglichen Commission zur näheren Prüfung und Berichterstattung.
actum ut supra