Eintrag 7i In Erwägung, daß die geschehene Veräuße-
rung offenbar im Interesse der Hospital-Verwal-
tung begründet ist, beschließt Gemeinderath nach
Einsicht der vorgelegten Verhandlungen, dieselbe hiedurch
seinerseits zu genehmigen. actum ut supra...
Eintrag 8 Gemeinderath unterwarf den von der Verwaltung
aufgestellten Verwendungsplan der Communalwege--
baumittel pro 1857 einer Prüfung, erklärte sich
mit den darin gemachten Vorschlägen einverstanden,
und stellte denselben zum Betrage von 630 Thl. mit der
Bestimmung fest, daß davon 330 Thl durch Com-
munalsteuer rund 300 Thl. durch die Gemeinde-Kasse
aufzubringen sind. actum ut supra...