Eintrag 919. September 1853 Dem Gemeinderath werden die von dem Bürgermeister-
Amt zu Grimlinghausen mitgetheilten Verhandlungen
über den Bau einer gemeinschaftlichen Erftbrücke da-
selbst vorgelegt, nach welchen projectirt wird, die
qu. Brücke nunmehr nicht nach dem frühern 166 Thl
26 Sgr 10 Pf nachweisenden Kosten-Anschlage, sondern nach
einem neuern Kosten-Anschlage ein Betrag von
365 Thl. auszuführen. Die Gründe, weshalb von dem
ersteren Kostenanschlage abgegangen worden, sind von
der Gemeinde Grimlinghausen nicht angegeben, und
fehlt hierüber jede nähere Aufklärung. Durch Beschlüsse vom 14. Februar und 8. April
vorigen Jahreshatte der Gemeinderath an dieser, schon seit dem Jahre
1837 schwebenden Angelegenheit sich zuletzt dahin aus-
gesprochen, daß er bereit sei, die Hälfte der damals
ermittelten Baukosten mit 88 rt 13 Sgr 5 Pf unter
dem Vorbehalt zu übernehmen, daß die Ausführung
für gemeinschaftliche Rechnung vergantet und in Betracht,
daß die Brücke im wesentlichen Interesse von
Grimlinghausen liege, eine Nothwendigkeit zur
Anlage derselben für Neuß nicht anerkannt werden
könne, die Unterhaltung der Brücke von der Gemeinde
Grimlinghausen allein getragen werde. Da die ohne Zuthun der Gemeinde Neuß geschehene
Modifikation des Kostenanschlages nicht einmal motivirt
ist, die Gemeinde Neuß die mehrgedachte Brücke
auch gar nicht entbehrt, die zur hiesigen Gemeinde
gehörigen Bewohner vielmehr den Weg zum Dorf
Grimlinghausen über die Cölner Landstraße machen
können, die Brückenanlage überhaupt aber nur von
der Gemeinde Grimlinghausen gewünscht wird, und
in deren Interesse liegt, so glaubt Gemeinderath ein
Mehreres als in den Beschlüssen vom 14. Februar und
8. April vorigen Jahres votirt worden, nicht bewilligen
zu können.
actum ut supra...