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  • Eintrag 14922. Mai 1854 Die Commission für städtisches Eigenthum, welche sich mit der Prüfung des Antrages des Ackerers Franz Keutenund des Mühlenbauers Cremer auf Gestattung von Aus- gängen über die städtische Promenade befaßt, und zu diesem Zwecke die betreffende Stelle besichtigt hat, berichtete dem Gemeinderathe wie folgt: Der Die Commission ist der Ansicht, daß die Stadt in Beziehung auf die Promenade nichts vergeben dürfe, weil sie dadurch auf der einen Seite ihr Eigenthum beeinträchtigen und auf der andern, eine mit großen Kosten ausgeführte Anlage verderben würde. Dieselbe schlägt daher dem Gemeinderath vor, den Beschluß zu fassen, daß die Thüre in der Scheune des p Keuten nur in ihrer jetzigen Beschränkung bestehen bleiben dürfe, und jene an dem Hofraum des p Cremer in der Weise zu beschränken sei, wie die Umstände es gestatten. Über den außerdem noch vorhandenen Ausgang aus dem Garten des Baumeister s Thomas refe- rirte die Commission ferner, daß demselben ein Rechtstitel nicht zur Seite stehe, und nöthigen- falls die Schließung desselben auf gerichtlichem Wege herbeigeführt werden müsse. In Beziehung auf ein von dem KreissecretairHermanns eingereichtes Gesuch nur die Gestattung der Einrichtung seines an die Promenade anschie- ßenden Hintergebäudes zu einem Wohnhause mit Ein- und Ausgang auf die Promenade, äußert die Commission, daß schon consequenter Weise diesem Antrage nicht entsprochen werden könne, zumal sonst die anschießenden Garten- und Hofraumbesitzer ebenfalls Ausgänge beanspruchen Mit diesen Vorschlägen der Fachkommission er- klärte Gemeinderath sich einverstanden, und erhob dieselben zum Beschlusse. actum ut supra...