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  • Eintrag 15429. Mai 1854 Gemeinderath genehmigte die am 24. des Mona ts geschehene Verpach- tung der diesjährigen Grasnutzung auf den Dämmen vor dem Hessenthore , sowie auf fünfzehn Morgen 60 Ruthen der Laache vor dem Rheinthore, und der Nutzung verschie- dener Klee-Parzellen zwischen dem Damme und der Erftin der Nähe des Bassin und auf der Laache vor dem Rheinthore, zum Betrage von überhaupt 312 Thl 25 Sgr. Imgleichen ertheilte derselbe seine Genehmigung zu dem heute Stattgefundenen Verkauf mehrerer Nummern Holz aus der städtischen Promenade mit Ausnahme jedoch von Nr. 1, worauf im Termin von Ev Dünbier 1 Thl, von ZimmererKnops aber nach- träglich 3 Thl geboten sind. Diese Nr. sei dem p Dünbier daher nur zu belassen, wenn er sich ebenfalls anheischig mache, 3 Thl zu geben, im entge- gengesetzten Falle wäre solche dem p Knops zu übertragen. actum ut supra...
  • Eintrag 15529. Mai 1854 Die gemeinderäthliche Commission für Finanzwesen, welche sich mit der Prüfung der von dem StadtrentmeisterStadler gelegten Rechnung für das Jahr 1853 befaßt hat, erstattete heute dem Gemeinderath über ihre Mission Bericht. Art.1Es sind nach dem Referate der Commission noch einige Beiträge zum in Rückstand verbleiben, gegen deren Zeichen, falls die Einzahlung bis jetzt noch nicht geschehen sein möchte, gerichtliche Klage einzuleiten ist. Art. 2.Die Höhe der Communalsteuer hat der Commission Veranlas- sung gegeben, auf die bei der vorigjährigen Revision ange- regte Wiedereinführung des Schulgeldes in den Elementar- schulen zurückzukommen. Da durch gemeinderäthlichen Beschluß vom 8. November 1853 die Fachkommission für Schul-Angelegenheiten beauftragt ist, über diesen Gegenstand zu berichten, bis jetzt aber noch kein Referat erfolgt ist, so wird gedachte Commission hiermit ersucht, auf die baldige Erledigung ihres Auftrages bedacht zu sein. Art. 3.In Beziehnung auf die Auslagen für die Straßenbeleuchtung ad Art. 4. Tit V. Bau- und Unterhaltungskosten. Der mit der Leitung und Beaufsichtigung der verschiedenen städtischen Bau-Arbeiten beauftragte BaumeisterThomas liqui- dirt für jede einzelne Verrichtung. Gemeinde- rath theilt hierbei die Ansicht der Commission, daß es angemessener erscheine, wenn der p Thomas für diese Bemühungen fixirt werde, weshalb die Verwaltung unter Zuziehung der betr. Fachcommis- sion mit dem p Thomas in Unterhandlung treten wolle, um später dem Gemeinderathe zu referiren. Gleichzeitig soll dann berichtet werden, ob es nicht zweckmäßig sei, für die spezielle Control- lirung der städtischen Bauten, Anlagen, Reparaturen und des gleichen einen eigenen Aufseher anzustellen. Art. 5.Die Einnahmen sowohl als die Ausgaben sind überall vollständig belegt, in calculo richtig und begründet. Der Verwaltung muß bezeugt werden, daß sie mit großer Sparsamkeit und Sorgfalt den Gemeinde-Haushalt geführt, und dem Rendanten, daß er sich keine Mühe hat verdrießen lassen, die vielen und mannigfaltigen Einnahmen, mit Ausnahme einiger geringfügiger Posten, vollends einzuziehen, wie denn auch die Rechnung selbst mit vieler Ordnung und übersichtlich aufgestellt ist. Art. 6.Die Rechnung gibt im Allgemeinen folgende Übersicht: A Einnahme. 1. Bestand aus dem Jahre 1853 . . Thl 4001 - 19 - 1 2. Reste aus dem Jahre 1853 . . . Thl 218 - 18 - 5 3. Grundrenten . . . . . Thl 83 - 2 - 5 4. Bestimmte Einnahmen, Pachten p Thl 12932 - 20 - 4 5. Unbestimmte Einnahmen (vom Grase der Erft p ) . . . . . Thl 18526 - 2 - 5 6. Auf städtische Schulden sollten nach dem Etat im Ganzen 4 410 Thl abgetragen werden, wobei darauf gerechnet war, daß die Erft-Einnahmen einen Überschuß von 2 410 Thl lassen werde. Obgleich nun die Erft im vorigen Jahre nur einen geringen Überschuß gewährt und die Gemeinde viele außeretatsmäßige Ausgaben wie jene für den Ausbau der Polizei-Commissar-Wohnung p bestritten hat, so sind unter Verwendung der Caution des Unterneh- mer s Seibertz ad 1000 rt und von 1 500 Thl Beiträge zum Convictorium, in der Wirklichkeit doch 8 500 Thl zur Schulden-Armortisation verwendet worden - ein Resultat, das als ein recht erfreuliches bezeichnet werden darf. Hiernach wurde die Rechnung festgestellt und vom Gemeinderath darüber die Decharge ertheilt. actum ut supra...