Band 50: Eintrag vom  29. Mai 1854 (Nr. 155)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Die gemeinderäthliche Commission für Finanzwesen, welche sich mit der Prüfung der von dem Stadtrentmeister Stadler gelegten Rechnung für das Jahr 1853 befaßt hat, erstattete heute dem Gemeinderath über ihre Mission Bericht.

Art.1 Es sind nach dem Referate der Commission noch einige Beiträge zum Convictorium in Rückstand verbleiben, gegen deren Zeichen, falls die Einzahlung bis jetzt noch nicht geschehen sein möchte, gerichtliche Klage einzuleiten ist.

Art. 2. Die Höhe der Communalsteuer hat der Commission Veranlassung gegeben, auf die bei der vorigjährigen Revision angeregte Wiedereinführung des Schulgeldes in den Elementarschulen zurückzukommen. Da durch gemeinderäthlichen Beschluß vom 8. November 1853 die Fachkommission für Schul-Angelegenheiten beauftragt ist, über diesen Gegenstand zu berichten, bis jetzt aber noch kein Referat erfolgt ist, so wird gedachte Commission hiermit ersucht, auf die baldige Erledigung ihres Auftrages bedacht zu sein.

Art. 3. In Beziehnung auf die Auslagen für die Straßenbeleuchtung ad

[Nächste Seite] ad Tit. II Art. 22 der Ausgabe sieht Gemeinderath zwar gerne, daß hier gegen die Etatssummen von 850 Thl ein Ersparniß von 209 Thl 12 Sgr. 5 Pf. erzielt worden, indessen kann nicht in Abrede gestellt werden, daß die hiesige Straßenbeleuchtung viel zu wünschen lasse. Die Verwaltung wird daher ersucht, möglichst bald zur Errichtung einer bessern Straßenbeleuchtung geeignete Vorschläge zu machen.

Art. 4. Tit V. Bau- und Unterhaltungskosten. Der mit der Leitung und Beaufsichtigung der verschiedenen städtischen Bau-Arbeiten beauftragte BaumeisterThomas liquidirt für jede einzelne Verrichtung. Gemeinderath theilt hierbei die Ansicht der Commission, daß es angemessener erscheine, wenn der p Thomas für diese Bemühungen fixirt werde, weshalb die Verwaltung unter Zuziehung der betr. Fachcommission mit dem p Thomas in Unterhandlung treten wolle, um später dem Gemeinderathe zu referiren. Gleichzeitig soll dann berichtet werden, ob es nicht zweckmäßig sei, für die spezielle Controllirung der städtischen Bauten, Anlagen, Reparaturen und des gleichen einen eigenen Aufseher anzustellen.

Art. 5. Die Einnahmen sowohl als die Ausgaben sind überall vollständig belegt, in calculo richtig und begründet. Der Verwaltung muß bezeugt werden, daß sie mit großer Sparsamkeit und Sorgfalt den Gemeinde-Haushalt geführt, und dem Rendanten, daß er sich keine Mühe hat verdrießen lassen, die vielen und mannigfaltigen Einnahmen, mit Ausnahme einiger geringfügiger Posten, vollends einzuziehen, wie denn auch die Rechnung selbst mit vieler Ordnung und übersichtlich aufgestellt ist.

Art. 6. Die Rechnung gibt im Allgemeinen folgende Übersicht: A Einnahme. 1. Bestand aus dem Jahre 1853 . . Thl 4001 - 19 - 1 2. Reste aus dem Jahre 1853 . . . Thl 218 - 18 - 5 3. Grundrenten . . . . . Thl 83 - 2 - 5 4. Bestimmte Einnahmen, Pachten p Thl 12932 - 20 - 4 5. Unbestimmte Einnahmen (vom Grase der Erft p ) . . . . . Thl 18526 - 2 - 5 6.

[Nächste Seite] 6. Zinsen . . . . . 30 - 23 - 6 7. Communalsteuer . . . . 9 674 - 22 - 2 8. Extraordinaria . . . . 5 890 - 1 - 9 Summa Th 50 257 -- 20 --- 1 B. Ausgabe. 1. Reste . . . . . 97 - 9 - 7 2. Verwaltungskosnten . . . 2 425 - 19 - 6 3. Polizei-Ausgaben . . . 4 137 - . - 4 4. Steuern & Abgaben . . . 1 675 - 22 - 2 5. Zinsen von Gemeindeschulden . . 5 304 - 22 - 5 6. Baukosten . . . . . 5 922 - 10 - 11 7. Armenpflege . . . . 5 863 - 24 - -8. Schul-Ausgaben . . . . 9 176 - 11 - 2 9. Kirchen-Ausgaben . . . . 2 227 - 21 - 10 10. Extraordinaria . . . . 11 162 - 20 - 6 Summa 47 993 - 12 - 5 Am Schlusse des Jahres 1853 hat sich ein Bestand von 3 364 Th 7 Sgr 8 Pf ergeben.

Auf städtische Schulden sollten nach dem Etat im Ganzen 4 410 Thl abgetragen werden, wobei darauf gerechnet war, daß die Erft-Einnahmen einen Überschuß von 2 410 Thl lassen werde. Obgleich nun die Erft im vorigen Jahre nur einen geringen Überschuß gewährt und die Gemeinde viele außeretatsmäßige Ausgaben wie jene für den Ausbau der Polizei-Commissar-Wohnung p bestritten hat, so sind unter Verwendung der Caution des Unternehmers Seibertz ad 1000 rt und von 1 500 Thl Beiträge zum Convictorium, in der Wirklichkeit doch 8 500 Thl zur Schulden-Armortisation verwendet worden - ein Resultat, das als ein recht erfreuliches bezeichnet werden darf.

Hiernach wurde die Rechnung festgestellt und vom Gemeinderath darüber die Decharge ertheilt.

actum ut supra