Band 50: Seite  125  

  • Eintrag 18210. Juli 1854 Gemeinderath, darüber befragt, ob es nicht angemessen erscheine, hinter dem Rathhaus-Gebäude nahe bei der städtischen Kalkgrube eine Pumpe aufstellen zu lassen, wodurch das Kalkmischen mit erheblich weniger Kosten verbunden sein würde, äußerte, daß hierzu wohl keine Nothwendigkeit vorliege, indem die Kalkgrube an das äußerste Ende des Rathausgartens verlegt, und dann das Wasser zum Kalkmischen von der anschießenden Michaelsstraße beschafft werden könnte. actum ut supra...
  • Eintrag 18310. Juli 1854 Um den Münsterplatz dahin zu reguliren, daß das Wasser nicht mehr auf demselben stehen bleibe, beschließt Gemeinderath, die Rinne an der vorbeiführenden Staatsstraße angemessen niedriger legen, und die Vertiefungen des Platzes mit Kies ausfüllen zu lassen. actum ut supra...
  • Eintrag 18410. Juli 1854 Da es nöthig ist, eine gegenwärtig von dem Gerber Schmitz am Oberthore benutzten Raum für die neue Treppe zum Leihhauslokale auf dem Oberthor zu ge- brauchen, so autorisirt Gemeinderath den Bürgermei- ster, unter Zuziehung der Commission für städtisches Eigenthum mit dem p Schmitz die nöthige Verein- barung zu treffen, eventuell gegen Abgabe des in dem Schmitz'schen Hause befindlichen Eingangs zum Oberthor, welcher bei der neuen Einrichtung für die Stadt unnöthig geworden . actum ut supra...
  • Eintrag 18510. Juli 1854 Gemeinderath genehmigte, daß der am 7. des M onatsabgelaufene Vertrag mit dem AckererH.A.Tosetti,wornach actum ut supra...