Band 50: Eintrag vom  10. Juli 1854 (Nr. 184)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Da es nöthig ist, eine gegenwärtig von dem GerberSchmitz am Oberthore benutzten Raum für die neue Treppe zum Leihhauslokale auf dem Oberthor zu gebrauchen, so autorisirt Gemeinderath den Bürgermeister, unter Zuziehung der Commission für städtisches Eigenthum mit dem p Schmitz die nöthige Vereinbarung zu treffen, eventuell gegen Abgabe des in dem Schmitz'schen Hause befindlichen Eingangs zum Oberthor, welcher bei der neuen Einrichtung für die Stadt unnöthig geworden .

actum ut supra