Eintrag 1219. September 1853 Gemeinderath wird mit einer Mittheilung des Bürger-
meisters von Uerdingen bekannt gemacht, wornach die da-
sige Gemeinde in einer an Sr. Excellenz dem H. Handels-
minister gerichteten Eingabe den Antrag gestellt hat,
der projectirten Eisenbahnverbindung zwischen den Ruhrorten
Crefeld - Kreis Gladbacher Eisenbahn und Venlo die
Conzession zu versagen, und wornach dieselbe die
hiesige Gemeinde einladet, da eine derartige
Eisenbahn auch für den hiesigen Platz nachtheilig ein-
wirken würde, bei dem Königlichen Ministeriumgleiche Schritte zu thun. In der Ausführung
der zur Sprache gebrachten neuen
Eisenbahn-Verbindung kann der Gemeinderath einen Form
Benachtheiligung der hiesigen gewerblichen Verhält-
nisse nicht erblicken, und es beschließt derselbe daher,
gegentheilige Anträge darüber nicht zu formiren. actum ut supra...
Eintrag 1319. September 1853 Ein von dem hiesigen Bataillons-Commando befürwort-
teter Antrag des BezirksfeldwebelJansen auf Erhöhung
des 27 Thl. betragenden städtischen Servis-Zuschusses
wird vorgetragen. Da der Feldwebel Jansen für den Betrag von 27 Thl
wohl schwerlich eine seiner Stellung angemessenen
Wohnung haben kann, so bewilligt Gemeinderath
demselben vom 1. October c. an unter Vorbehalt des
jederzeitigen Widerrufs eine persönliche Zulage
von 13 Thl jährlich, sodaß der Servis-Zuschuß im
Ganzen auf 40 Thl zu stehen kommt. actum ut supra...
Eintrag 1419. September 1853 Vorsitzender macht darauf aufmerksam, daß die Befesti-
gung der Ufer und des Erftbettes zwischen der neuen
Schleuse vor dem Oberthore und der Geulenbrücke nicht
wohl mehr länger ausgesetzt werden könne, die
Nothwendigkeit zur Ausführung dieser Arbeiten sei
deshalb vorhanden, weil, sobald letztere geschehen, die
Schleuse beim Erfthochwasser unbedenklich gehandhabt,
und dadurch die Nixhütte vor Überschwemmung ge-
schützt werden könne, wogegen die Ziehung der
Schleuse bei großem Wasserdrange ohne jene Befesti-
gungs-Arbeiten, für das unterhalb gelegene Terrain
gefährlich erscheine. Die Ausführung dieser Arbeiten
sei bisher daran gescheitert, daß der MühlenbesitzerAd.Linden sich noch nicht zur
Betheiligung an den
Kosten verstanden hatte. Nach einem nunmehr zwischen
demselben demselben und ihm Vorsitzenden unter Vorbehalt der
Genehmigung des Gemeinderathes abgeschlossenen
Übereinkommen sei g. Linden bereit, seinen ratir-
lichen Antheil an den frühern und auch an den weiter
erforderlichen Kosten der Befestigungs-Arbeiten zu
zahlen, wenn die Stadt wie früher wieder die Ver-
pflichtung übernehme, die Reinigung der Erft von
der Zollthorbrücke bis an das einige Ruthen tiefer
liegende Waschhäuschen und die Fortschaffung des
auf dieser Strecke ausgeworfenen Schlammes auf ihre
Kosten zu besorgen, oder daran verhältnißmäßige
Kosten zu vergüten, welche Verrichtungen seit Anlage
der an beiden Seiten der genannten Brücke in die Erft
führenden zwei Straßenrinnen von der Stadt übernommen,
später aber Seitens der unterhalb liegenden Mühlenbesitzerrespective Pächter mit der
übrigen Erftreinigung angeord-
net und ausgeführt, und ein der Stadt bis einschließlich1842 pro rata bezahlt werden.
Dann habe die Stadt
dem g. Linden für die Zeit vom Jahr 1843 bis inclusive1852 dafür, daß dieselbe in
dieser Zeit jene Erftreini-
gung unterlassen, eine Vergütung vom 20 Thl.
zu zahlen. Um die Angelegenheit wegen der Schleuse vor dem
Oberthore zu ordnen, genehmigt Gemeinderath das
mit dem g Linden getroffene Übereinkommen, den
Bürgermeister zugleich ersuchend, in Gemeinschaft mit
den Privat-Mühlenbesitzern für die möglichst baldige
Herstellung der fraglichen Befestigungs-Arbeiten zu
sorgen....