• Eintrag 1219. September 1853 Gemeinderath wird mit einer Mittheilung des Bürger- meisters von Uerdingen bekannt gemacht, wornach die da- sige Gemeinde in einer an Sr. Excellenz dem H. Handels- minister gerichteten Eingabe den Antrag gestellt hat, der projectirten Eisenbahnverbindung zwischen den Ruhrorten Crefeld - Kreis Gladbacher Eisenbahn und Venlo die Conzession zu versagen, und wornach dieselbe die hiesige Gemeinde einladet, da eine derartige Eisenbahn auch für den hiesigen Platz nachtheilig ein- wirken würde, bei dem Königlichen Ministeriumgleiche Schritte zu thun. In der Ausführung der zur Sprache gebrachten neuen Eisenbahn-Verbindung kann der Gemeinderath einen Form Benachtheiligung der hiesigen gewerblichen Verhält- nisse nicht erblicken, und es beschließt derselbe daher, gegentheilige Anträge darüber nicht zu formiren. actum ut supra...
  • Eintrag 1319. September 1853 Ein von dem hiesigen Bataillons-Commando befürwort- teter Antrag des BezirksfeldwebelJansen auf Erhöhung des 27 Thl. betragenden städtischen Servis-Zuschusses wird vorgetragen. Da der Feldwebel Jansen für den Betrag von 27 Thl wohl schwerlich eine seiner Stellung angemessenen Wohnung haben kann, so bewilligt Gemeinderath demselben vom 1. October c. an unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs eine persönliche Zulage von 13 Thl jährlich, sodaß der Servis-Zuschuß im Ganzen auf 40 Thl zu stehen kommt. actum ut supra...
  • Eintrag 1419. September 1853 Vorsitzender macht darauf aufmerksam, daß die Befesti- gung der Ufer und des Erftbettes zwischen der neuen Schleuse vor dem Oberthore und der Geulenbrücke nicht wohl mehr länger ausgesetzt werden könne, die Nothwendigkeit zur Ausführung dieser Arbeiten sei deshalb vorhanden, weil, sobald letztere geschehen, die Schleuse beim Erfthochwasser unbedenklich gehandhabt, und dadurch die Nixhütte vor Überschwemmung ge- schützt werden könne, wogegen die Ziehung der Schleuse bei großem Wasserdrange ohne jene Befesti- gungs-Arbeiten, für das unterhalb gelegene Terrain gefährlich erscheine. Die Ausführung dieser Arbeiten sei bisher daran gescheitert, daß der MühlenbesitzerAd.Linden sich noch nicht zur Betheiligung an den Kosten verstanden hatte. Nach einem nunmehr zwischen demselben demselben und ihm Vorsitzenden unter Vorbehalt der Genehmigung des Gemeinderathes abgeschlossenen Übereinkommen sei g. Linden bereit, seinen ratir- lichen Antheil an den frühern und auch an den weiter erforderlichen Kosten der Befestigungs-Arbeiten zu zahlen, wenn die Stadt wie früher wieder die Ver- pflichtung übernehme, die Reinigung der Erft von der Zollthorbrücke bis an das einige Ruthen tiefer liegende Waschhäuschen und die Fortschaffung des auf dieser Strecke ausgeworfenen Schlammes auf ihre Kosten zu besorgen, oder daran verhältnißmäßige Kosten zu vergüten, welche Verrichtungen seit Anlage der an beiden Seiten der genannten Brücke in die Erft führenden zwei Straßenrinnen von der Stadt übernommen, später aber Seitens der unterhalb liegenden Mühlenbesitzerrespective Pächter mit der übrigen Erftreinigung angeord- net und ausgeführt, und ein der Stadt bis einschließlich1842 pro rata bezahlt werden. Dann habe die Stadt dem g. Linden für die Zeit vom Jahr 1843 bis inclusive1852 dafür, daß dieselbe in dieser Zeit jene Erftreini- gung unterlassen, eine Vergütung vom 20 Thl. zu zahlen. Um die Angelegenheit wegen der Schleuse vor dem Oberthore zu ordnen, genehmigt Gemeinderath das mit dem g Linden getroffene Übereinkommen, den Bürgermeister zugleich ersuchend, in Gemeinschaft mit den Privat-Mühlenbesitzern für die möglichst baldige Herstellung der fraglichen Befestigungs-Arbeiten zu sorgen....