Band 50: Eintrag vom  19. September 1853 (Nr. 14)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Vorsitzender macht darauf aufmerksam, daß die Befestigung der Ufer und des Erftbettes zwischen der neuen Schleuse vor dem Oberthore und der Geulenbrücke nicht wohl mehr länger ausgesetzt werden könne, die Nothwendigkeit zur Ausführung dieser Arbeiten sei deshalb vorhanden, weil, sobald letztere geschehen, die Schleuse beim Erfthochwasser unbedenklich gehandhabt, und dadurch die Nixhütte vor Überschwemmung geschützt werden könne, wogegen die Ziehung der Schleuse bei großem Wasserdrange ohne jene Befestigungs-Arbeiten, für das unterhalb gelegene Terrain gefährlich erscheine. Die Ausführung dieser Arbeiten sei bisher daran gescheitert, daß der Mühlenbesitzer Ad.Linden sich noch nicht zur Betheiligung an den Kosten verstanden hatte. Nach einem nunmehr zwischen demselben

[Nächste Seite] demselben und ihm Vorsitzenden unter Vorbehalt der Genehmigung des Gemeinderathes abgeschlossenen Übereinkommen sei g. Linden bereit, seinen ratirlichen Antheil an den frühern und auch an den weiter erforderlichen Kosten der Befestigungs-Arbeiten zu zahlen, wenn die Stadt wie früher wieder die Verpflichtung übernehme, die Reinigung der Erft von der Zollthorbrücke bis an das einige Ruthen tiefer liegende Waschhäuschen und die Fortschaffung des auf dieser Strecke ausgeworfenen Schlammes auf ihre Kosten zu besorgen, oder daran verhältnißmäßige Kosten zu vergüten, welche Verrichtungen seit Anlage der an beiden Seiten der genannten Brücke in die Erft führenden zwei Straßenrinnen von der Stadt übernommen, später aber Seitens der unterhalb liegenden Mühlenbesitzer respective Pächter mit der übrigen Erftreinigung angeordnet und ausgeführt, und ein der Stadt bis einschließlich 1842 pro rata bezahlt werden. Dann habe die Stadt dem g. Linden für die Zeit vom Jahr 1843 bis inclusive 1852 dafür, daß dieselbe in dieser Zeit jene Erftreinigung unterlassen, eine Vergütung vom 20 Thl. zu zahlen.

Um die Angelegenheit wegen der Schleuse vor dem Oberthore zu ordnen, genehmigt Gemeinderath das mit dem g Linden getroffene Übereinkommen, den Bürgermeister zugleich ersuchend, in Gemeinschaft mit den Privat-Mühlenbesitzern für die möglichst baldige Herstellung der fraglichen Befestigungs-Arbeiten zu sorgen.