Gemeinderath wird mit einer Mittheilung des Bürgermeisters von Uerdingen bekannt gemacht, wornach die dasige Gemeinde in einer an Sr. Excellenz dem H. Handelsminister gerichteten Eingabe den Antrag gestellt hat, der projectirten Eisenbahnverbindung zwischen den Ruhrorten Crefeld - Kreis Gladbacher Eisenbahn und Venlo die Conzession zu versagen, und wornach dieselbe die hiesige Gemeinde einladet, da eine derartige Eisenbahn auch für den hiesigen Platz nachtheilig einwirken würde, bei dem Königlichen Ministerium gleiche Schritte zu thun.
In der Ausführung der zur Sprache gebrachten neuen Eisenbahn-Verbindung kann der Gemeinderath einen Form Benachtheiligung der hiesigen gewerblichen Verhältnisse nicht erblicken, und es beschließt derselbe daher, gegentheilige Anträge darüber nicht zu formiren.
actum ut supra