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  • Eintrag 19531. Juli 1854 Gemeinderath genehmigte den geschehenen Verkauf des Düngers auf den diesjährigen Weidviehmärkten zum Betrage von 8 Thlr an den DachdeckerPet. Jos. Kreuseler hierselbst. actum ut supra...
  • Eintrag 19631. Juli 1854 Ein Antrag der Hospital-Verwaltung auf Genehmi- gung der Annahme eines Vermächtnisses des verleb- ten WeltpriestersJoh. Heinr. Jos. Appel von 200 Reichs- thalern clevisch an die Hospitalkirche zu einer Messen- stiftung wird vorgetragen, und darauf beschlossen, sich mit der Annahme der Schenkung einverstanden zu erklären. actum ut supra...
  • Eintrag 19731. Juli 1854 Vorsitzender macht den Gemeinderath mit der Ent- scheidung Königlicher Regierung bekannt, wornach dieselbe die zur Verausgabung an die Vincenzschuleauf den Etat gebrachte Ausgabe von 47 Thln 18 Sgr Zinsen à 4 % von 1190 Thl, welche die Stadt seiner Zeit an den Einkünften, der v. Werd'schen Stiftung gespart habe, als Ausgabe von Zinsen nicht genehmigt hat, weil die Stadt jenes Ersparniß in den Jahren 1848/50 zur Be- schäftigung der verdienstlosen Arbeiten also im Sinne der Stiftung zur Unterstützung der Armen verwendet, und sonach kein Grund vorliege, diese verwendeten Summen als einen Schul-Einrichtungs-Fonds wieder herzu- stellen, oder gar als eine Schuld der Gemeinde anzusehen. Dagegen Nach Besprechung des Gegenstandes votirte Gemein- derath den Betrag von 47 Thl 18 Sgr als diesjährigen Beitrag für die Vincenzschule, indem er etwaige künftige Bewilligungen sich vorberhielt. Da schon früher beschlossen worden, an die städtische Beitragszahlung die Bedingung zu knüpfen, daß der Vincenz-Verein außer dem Bürgermei- ster ein vom Gemeinderathe zu wählendes Mit- glied in den Vorstand jenes Vereins aufnehme, und letzterer sich mit dieser Bedingung einver- standen erklärt hat, so nahm Gemeinderath die Wahl dieses Mitgliedes vor, welche auf den Gemeindeverordneten M. H. Schmitz fiel. actum ut supra Auf ein Gesuch des Schneiders S. Frauenrath aus Aachen um Zurückerstattung des Einzugsgeldes von 30 Thl bemerkt Gemeinderath, wie kein Motiv vorliege, dem Antrag zu entsprechen, Da p Frauenrath seit dem Monat Juni vorigen Jahreshier wohne, hier bereits Heimathrecht er- langt habe, und der Gemeinde in letzten Beziehung Verpflichtungen auferlegt seien. Übrigens könne auf das Gesuch auch deshalb nicht eingegangen werden, weil Frauenrath sein beabsichtigtes Verziehen nicht ausgeführt habe und noch fortwährend hier wohnhaft sei. actum ut supra...