Eintrag 2264. September 1854 Eine Verfügung der landräthlichen Behördevom 19.
August c. wird vorgelesen, nach welcher die KöniglicheRegierung den Wasserspiegel
des Nord-Canals bedeu-
tend hat senken lassen, und weiterhin, um die Ab-
sicht zu födern, den Nord-Canal zum Entwässerungs-
graben für die durch Versumpfung leidenden anschießenden
Ländereien zu gebrauchen, die Erwartung aus-
spricht, daß die betheiligten Gemeinden im Interesse
der angrenzenden Ländereien auf ihre Kosten die
Reinigung des Nord-Canals vom Schilf und Unkraut
vornehmen lassen werden. Hierauf erwidert Gemeinderath, daß in der
Gemeinde Neuss sich nur äußerst wenige Grundstücke
befinden, denen eine Reinigung des Nord-Canals
in actum ut supra...