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  • Eintrag 2264. September 1854 Eine Verfügung der landräthlichen Behördevom 19. August c. wird vorgelesen, nach welcher die KöniglicheRegierung den Wasserspiegel des Nord-Canals bedeu- tend hat senken lassen, und weiterhin, um die Ab- sicht zu födern, den Nord-Canal zum Entwässerungs- graben für die durch Versumpfung leidenden anschießenden Ländereien zu gebrauchen, die Erwartung aus- spricht, daß die betheiligten Gemeinden im Interesse der angrenzenden Ländereien auf ihre Kosten die Reinigung des Nord-Canals vom Schilf und Unkraut vornehmen lassen werden. Hierauf erwidert Gemeinderath, daß in der Gemeinde Neuss sich nur äußerst wenige Grundstücke befinden, denen eine Reinigung des Nord-Canals in actum ut supra...