Eintrag 2434. Oktober 1854 Vorsitzender trägt vor, daß der GutsbesitzerFr. Kamper beim
Bürgermeister-Amte mündlich den Antrag gestellt habe,
daß die Stadt ihm in Berücksichtigung, daß er durch
den Verlust des Prozesses mit der Stadt wegen Wie-
derherstellung der zerstörten Brücke im Neuß-Berg-
heimer Wege zu großem Nachtheile komme, und daß
er auf den Wunsch der Stadt den Prozeß mehrere
Jahre habe ruhen lassen, ein angemessener Nachlaß
an dem Ersatz der Baukosten bewilligen, ihm min-
destens aber die Zinsen erlassen werden mögen. Gemeinderath gab einstimmig die Erklärung
ab, daß auf den Antrag um so weniger einge-
gangen werden könne, als Kamper in Folge des
gegen ihn erlassenen Urtheils nur dasjenige
zu thun habe, wozu er der Stadt gegenüber
schon contractlich verpflichtet war. actum ut supra...