Eintrag 26720. November 1854 Die Commission für Finnanzwesen berichtete dem
Gemeinderathe über die von derselben vorgenommenen
Prüfung des Gemeinde-Haushaltungs-Etats
für das Jahr 1855.
In calculo war gegen denselben nichts zu erinnern
gefunden worden. Die Veränderungen dieses Etats gegen jenen
für das laufende Jahr bestehen im Wesentlichen
darin, daß
a. die Zuschüsse für die Armen- und Hospital-Kassein Folge vermehrter Bedürfnisse
dieser Institute
und behufs successiver Deckung des Defizits
der Armen-Kasse pro 1854 . . . 1 518 - 15 -
höher stehen, als im laufenden Jahre,
daß b. die an die Sparkasse zu erstattende
Summe von . . . . . . . 1 474 -- --
darin disponibel gestellt worden ist, wel-
che für die Bestreitung des außerge-
wöhnlichen Zuschusses an das Hospital pro
1854 aufgenommmen wurde;
daß c. behufs Wiederanlage von eingegan-
genen Kaufpreisgeldern . . . . 600
zur Melioration der in früheren Jahren
durch Erdstechen verdorbenen Wiesenparzelle
darin bereit gestellt sind,
und daß d. auf Grund eines von der
Königlichen Regierung genehmigten Kreis-
tagsbeschlusses 2 % der directen Steuern
ausmachend . . . . . . . 457
darin vorgesehen worden, welche zur Ver-
mehrung des Fonds für die Unterstützung
dürftiger Familien von zum Dienste einbe-
rufenen Reserve- und Landwehrmännernbestimmt sind. Diese über 4 000 Thlr betragenden
Mehr-Aus-
gaben, welche jedenfalls auf dem Etat belassen
werden Das im Ganzen 11 129 Thlr 9 Sgr 11 Pf. ausmachende
Defizit des Etats würde sich unter Beibehaltung
des diesjährigen Umlage-Modus aufbringen lassen. Unter Bezugnahme auf die im Speziellen
von der
Commission gemachten Bemerkungen, genehmigte
Gemeinderath den Tit. 7 Art. 46 vorgesehenen Beitrag
von 50 Thlr für die Vincenz-Verwahrschule, und behielt
sich hinsichtlich des Tit. 7 Art 49 vorgesehenen
Gehaltes für die Leitung des Instrumental-Vereins
ad 100 Thl näheren Beschluß vor. Der Etat wurde im Übrigen genehmigt und
auf dreiundvierzigtausend fünfhundert Thaler
in Einnahme und Ausgabe balancirend festgestellt. In Ansehung des Umlage-Modus, beschloß
Gemeinderath, daß der Modus des laufenden Jahres
beibehalten werde, wornach auf die Grundsteuer
und die Klassen- und klassifizirte Einkommensteuer
mit Ausschluß der 1. 2. 3 und 4. Stufe der Klassen-
steuer 65 %, auf die 4te Stufe der Klassensteuer
(Sätze à 4 Thlr) 40 %, auf die 3te Stufe 25 % und
auf Gemeindeverordneter Josten gab die Separat-
Erklärung zu Protocoll, wie er mit diesem
Umlage-Modus in so fern nicht einverstanden
sei, als er es für begründet erachte, daß die
Einkommensteuerpflichtigen nur für dasjenige Ein-
kommen, was sie in der Gemeinde besitzen,
zur Communalsteuer herangezogen werden, zumal
dieselben von ihrem auswärtigen Besitzthum in
den resp. Gemeinden Communalsteuer entrichten. actum ut supra...