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  • Eintrag 26720. November 1854 Die Commission für Finnanzwesen berichtete dem Gemeinderathe über die von derselben vorgenommenen Prüfung des Gemeinde-Haushaltungs-Etats für das Jahr 1855. In calculo war gegen denselben nichts zu erinnern gefunden worden. Die Veränderungen dieses Etats gegen jenen für das laufende Jahr bestehen im Wesentlichen darin, daß a. die Zuschüsse für die Armen- und Hospital-Kassein Folge vermehrter Bedürfnisse dieser Institute und behufs successiver Deckung des Defizits der Armen-Kasse pro 1854 . . . 1 518 - 15 - höher stehen, als im laufenden Jahre, daß b. die an die Sparkasse zu erstattende Summe von . . . . . . . 1 474 -- -- darin disponibel gestellt worden ist, wel- che für die Bestreitung des außerge- wöhnlichen Zuschusses an das Hospital pro 1854 aufgenommmen wurde; daß c. behufs Wiederanlage von eingegan- genen Kaufpreisgeldern . . . . 600 zur Melioration der in früheren Jahren durch Erdstechen verdorbenen Wiesenparzelle darin bereit gestellt sind, und daß d. auf Grund eines von der Königlichen Regierung genehmigten Kreis- tagsbeschlusses 2 % der directen Steuern ausmachend . . . . . . . 457 darin vorgesehen worden, welche zur Ver- mehrung des Fonds für die Unterstützung dürftiger Familien von zum Dienste einbe- rufenen Reserve- und Landwehrmännernbestimmt sind. Diese über 4 000 Thlr betragenden Mehr-Aus- gaben, welche jedenfalls auf dem Etat belassen werden Das im Ganzen 11 129 Thlr 9 Sgr 11 Pf. ausmachende Defizit des Etats würde sich unter Beibehaltung des diesjährigen Umlage-Modus aufbringen lassen. Unter Bezugnahme auf die im Speziellen von der Commission gemachten Bemerkungen, genehmigte Gemeinderath den Tit. 7 Art. 46 vorgesehenen Beitrag von 50 Thlr für die Vincenz-Verwahrschule, und behielt sich hinsichtlich des Tit. 7 Art 49 vorgesehenen Gehaltes für die Leitung des Instrumental-Vereins ad 100 Thl näheren Beschluß vor. Der Etat wurde im Übrigen genehmigt und auf dreiundvierzigtausend fünfhundert Thaler in Einnahme und Ausgabe balancirend festgestellt. In Ansehung des Umlage-Modus, beschloß Gemeinderath, daß der Modus des laufenden Jahres beibehalten werde, wornach auf die Grundsteuer und die Klassen- und klassifizirte Einkommensteuer mit Ausschluß der 1. 2. 3 und 4. Stufe der Klassen- steuer 65 %, auf die 4te Stufe der Klassensteuer (Sätze à 4 Thlr) 40 %, auf die 3te Stufe 25 % und auf Gemeindeverordneter Josten gab die Separat- Erklärung zu Protocoll, wie er mit diesem Umlage-Modus in so fern nicht einverstanden sei, als er es für begründet erachte, daß die Einkommensteuerpflichtigen nur für dasjenige Ein- kommen, was sie in der Gemeinde besitzen, zur Communalsteuer herangezogen werden, zumal dieselben von ihrem auswärtigen Besitzthum in den resp. Gemeinden Communalsteuer entrichten. actum ut supra...