Band 50: Eintrag vom  20. November 1854 (Nr. 267 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Die Commission für Finnanzwesen berichtete dem Gemeinderathe über die von derselben vorgenommenen Prüfung des Gemeinde-Haushaltungs-Etats für das Jahr 1855. In calculo war gegen denselben nichts zu erinnern gefunden worden.

Die Veränderungen dieses Etats gegen jenen für das laufende Jahr bestehen im Wesentlichen darin, daß a. die Zuschüsse für die Armen- und Hospital-Kasse in Folge vermehrter Bedürfnisse dieser Institute und behufs successiver Deckung des Defizits der Armen-Kasse pro 1854 . . . 1 518 - 15 - höher stehen, als im laufenden Jahre, daß b. die an die Sparkasse zu erstattende Summe von . . . . . . . 1 474 -- -- darin disponibel gestellt worden ist, wel- che für die Bestreitung des außerge- wöhnlichen Zuschusses an das Hospital pro 1854 aufgenommmen wurde; daß c. behufs Wiederanlage von eingegan- genen Kaufpreisgeldern . . . . 600 zur Melioration der in früheren Jahren durch Erdstechen verdorbenen Wiesenparzelle darin bereit gestellt sind, und daß d. auf Grund eines von der Königlichen Regierung genehmigten Kreis- tagsbeschlusses 2 % der directen Steuern ausmachend . . . . . . . 457 darin vorgesehen worden, welche zur Ver- mehrung des Fonds für die Unterstützung dürftiger Familien von zum Dienste einbe- rufenen Reserveund Landwehrmännern bestimmt sind.

Diese über 4 000 Thlr betragenden Mehr-Aus- gaben, welche jedenfalls auf dem Etat belassen werden

[Nächste Seite] werden müssen, weil die drei ersteren auf gemeinde- räthlichen Beschlüssen und die letztere auf höherer Bestim- mung beruhen, werden nach den Etatsvorschlägen gedeckt werden wie folgt: a durch die Erhöhung des Ertrages vom Grase von 7000 Thl auf 8 500 Thlr. . . . . . . . . 1 500 --- b. durch die Annahme des Bestandes pro 1854 auf 2 200 Thlr statt wie pro 1853 auf 1 250 Thl 950 --- c. durch die Beinahme des 2ten Viertels des vom Alexianer-Kloster zu zahlenden Garten- kaufpreises ad . . . . . . . 100 --- d. durch die muthmaßliche Einnahme an Einzugsgeld ad . . . . . . . 280 --- e. durch die Umlage jener 2 % der directen Steuern zur Vermehrung des Fonds für die Unterstützung der Angehörigen einberufe- ner Landwehrmänner ad . . . . 451 --- und f. durch die Erhöhung des durch Com- munalsteuer zu deckenden gewöhnlichen Defizits um ca. . . . . . . . . 850 ---

Das im Ganzen 11 129 Thlr 9 Sgr 11 Pf. ausmachende Defizit des Etats würde sich unter Beibehaltung des diesjährigen Umlage-Modus aufbringen lassen.

Unter Bezugnahme auf die im Speziellen von der Commission gemachten Bemerkungen, genehmigte Gemeinderath den Tit. 7 Art. 46 vorgesehenen Beitrag von 50 Thlr für die Vincenz-Verwahrschule, und behielt sich hinsichtlich des Tit. 7 Art 49 vorgesehenen Gehaltes für die Leitung des Instrumental-Vereins ad 100 Thl näheren Beschluß vor.

Der Etat wurde im Übrigen genehmigt und auf dreiundvierzigtausend fünfhundert Thaler in Einnahme und Ausgabe balancirend festgestellt.

In Ansehung des Umlage-Modus, beschloß Gemeinderath, daß der Modus des laufenden Jahres beibehalten werde, wornach auf die Grundsteuer und die Klassenund klassifizirte Einkommensteuer mit Ausschluß der 1. 2. 3 und 4. Stufe der Klassen- steuer 65 %, auf die 4te Stufe der Klassensteuer (Sätze à 4 Thlr) 40 %, auf die 3te Stufe 25 % und auf

[Nächste Seite] auf die 2te Stufe 10 %, sodann auf die Gewerbesteuer mit Ausschluß der Klasse L ebenfalls 10 % Commu- nalbeitrag fallen.

Gemeindeverordneter Josten gab die Separat- Erklärung zu Protocoll, wie er mit diesem Umlage-Modus in so fern nicht einverstanden sei, als er es für begründet erachte, daß die Einkommensteuerpflichtigen nur für dasjenige Ein- kommen, was sie in der Gemeinde besitzen, zur Communalsteuer herangezogen werden, zumal dieselben von ihrem auswärtigen Besitzthum in den resp. Gemeinden Communalsteuer entrichten.

actum ut supra