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  • Eintrag 27715. Januar 1855 Der vorsitzende Bürgermeister trug dem Gemein- derath vor, daß der FärberAug. Koenemann auf den von ihm gewünschten und in der Sitzung vom 21. Dezember vorigen Jahres genehmigten Ankauf des hinter seinem Garten gelegenen kleinen städtischen Terrains nur in dem Falle eingehen könne, wenn ihm Seitens der Stadt ein Ausgang zu dem Wege längs der Erft gestattet werde. Gemeinderath erklärte sich bereit, diese Erlaub- nis unter dem ausdrücklichen Vorbehalte zu erthei- len, daß der Stadt frei stehen soll, bei Eisenbahn- oder sonstigen Anlagen, wodurch der Ausgang hindern actum ut supra...