Band 50: Eintrag vom  15. Januar 1855 (Nr. 277)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Der vorsitzende Bürgermeister trug dem Gemeinderath vor, daß der FärberAug. Koenemann auf den von ihm gewünschten und in der Sitzung vom 21. Dezember vorigen Jahres genehmigten Ankauf des hinter seinem Garten gelegenen kleinen städtischen Terrains nur in dem Falle eingehen könne, wenn ihm Seitens der Stadt ein Ausgang zu dem Wege längs der Erft gestattet werde.

Gemeinderath erklärte sich bereit, diese Erlaubnis unter dem ausdrücklichen Vorbehalte zu ertheilen, daß der Stadt frei stehen soll, bei Eisenbahnoder sonstigen Anlagen, wodurch der Ausgang hindern

[Nächste Seite] hindern könnte, die Weidenbeseitigung desselben zu verlangen.

actum ut supra