Eintrag 38414. August 1855 Dem Gemeinderathe wurde ein Antrag der Gemeinde
Holzheim vorgelegt, welcher dahin gerichtet ist, daß
den Bewohnern von Holzheim bei Benutzung des
Neuß-Bergheimer Communalweges hinsichtlich der
Barriergeldzahlung diejenigen Rechte zugestanden
werden mögen, welche ihnen eingeräumt wären,
wenn die Barrier-Hebestelle im Bereiche der ge-
nannten Gemeinde belegen sei. Ferner wurde bean-
tragt, daß den beladenen und nach Neuß fahrenden
Fruchtkarren mit Rücksicht auf die kurze Wege-
strecke, welche dieselben benutzen, einige Ermä-
ßigung, und denjenigen Karren von Holzheim,
welche zu ihrem eigenen Bedarf zur Mühle fahren,
gänzlich Barrierfreiheit zukommen lassen zu wollen. Eine angemessene Berücksichtigung
der Bewoh-
ner von Holzheim bei der Barriergeld-Zahlung
auf dem Neuß-Bergheimer-Communalwege
fand Gemeinderath für billig, und es sprach sich
derselbe dafür aus, daß die Bewohner von Holz-
heim statt für anderthalb Meile nur für eine
Maile Barriergeld zahlen, und daß dieselben in
Ansehung solcher Fuhren, welche lediglich zur Bewirth-
schaftung ihrer in hiesiger Gemeinde gelegenen
Grundstücke von und nach diesen Stücken geschehen,
von der Barriergeldzahlung frei sein sollen, welche
Begünstigungen selbstredend nur so lange Geltung
haben, als die Stadt Neuß an der gedachten Barrier-
geld-Einnahme betheiligt ist. Auf eine ausge-
dehntere Ermäßigung oder Befreiung vom Barrier-
gelde wurde nicht eingegangen. actum ut supra...
Eintrag 38514. August 1855 Nachdem der Gemeindeverordnete Peter Degreeff in Folge
seines Verziehens nach Düsseldorf als Gemeindever-
ordneter und demgemäß ebenfalls als Mitglied
des Gymnasial-Curatoriums ausgeschieden ist,
nahm Gemeinderath heute auf Grund des § 2 d
der Dienst-Instruction für das Gymnasial-Cura-
torium die Neuwahl eines Mitgliedes dieser
Behörde Behörde vor. Gewählt wurde mittelst absoluter Majorität der
Gemeindeverordnete Franz Josten. actum ut supra...