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  • Eintrag 40017. September 1855 Gemeinderath nahm die Vorschläge der betreffenden Commission über die zeitliche Ausgleichung mit dem Handlungshause H. Thywissen & Sohn in Betreff des von letzteren zu seiner Oelmühle gezogenen Theiles vom Zugange zum städtischen Lohhofe entgegen, worauf der Gegenstand debattirt und verschiedene andere, an die Commission-Vor- schläge sich anschließenden Propositionen gemacht wurden. Über letzere Vorschläge wurde abgestimmt, und es fand der Vorschlag die Majorität, wornach das Handlungs- haus H. Thywihsen & Sohn für das eingebaute Terrain einen Fahrweg am Lohhofe über sein Eigenthum zur Erft abzutreten, und außerdem eine Entschädigung von zweihundertfünfzig Thalern an die Stadt zu zahlen habe, ferner aber verpflichtet sein soll, den Pfeiler und die Treppe auf dem übrigen Raume zwischen der Mühle und der Mauer, der frei bleiben muß, wegzuschaffen. actum ut supra...
  • Eintrag 40117. September 1855 Vorsitzender macht den Gemeinderath mit einem Antrage des Handlungshauses H. Thywihsen & Sohn bekannt, welchem gemäß letzteres von dem an den KaufmannAdolph Lindenveräußerten städtischen Terrain vor dem Oberthore,einen Theil behufs Anlage eines Fuhrweges von dem Verkauf ausgeschlossen zu sehen wünscht, eventuell die öffentliche Ausstellung des ganzen Terrains oder aber die Überlassung der erforderlichen Strecke für die Anlage eines Weges von jenem Terrain, zum verhältnisßgemäßigen Kaufpreise nachsucht. Gemeinderath erwiderte darauf, daß, nachdem der Verkauf an p Linden auf Grund des Beschlusses vom 30. Juli c. unter Vorbehalt höherer Genehmigung bereits Statt gefunden habe, die Ausschließung eines Theiles von jenem Terrain nicht mehr thunlich sei, abgesehen davon, daß mittelst eines solchen auszuschließenden Theiles doch kein Fuhr- weg sich herstellen lasse, weil das ganze Terrain zwischen anderem städtischen Eigenthum und Eigen- thum von p Linden gelegen ist. Gemeinderath erklärt sich indessen bereits, falls die Nothwendigkeit der Anlage actum ut supra...