Vorsitzender macht den Gemeinderath mit einem Antrage des Handlungshauses H. Thywihsen & Sohn bekannt, welchem gemäß letzteres von dem an den KaufmannAdolph Linden veräußerten städtischen Terrain vor dem Oberthore, einen Theil behufs Anlage eines Fuhrweges von dem Verkauf ausgeschlossen zu sehen wünscht, eventuell die öffentliche Ausstellung des ganzen Terrains oder aber die Überlassung der erforderlichen Strecke für die Anlage eines Weges von jenem Terrain, zum verhältnisßgemäßigen Kaufpreise nachsucht.
Gemeinderath erwiderte darauf, daß, nachdem der Verkauf an p Linden auf Grund des Beschlusses vom 30. Juli c. unter Vorbehalt höherer Genehmigung bereits Statt gefunden habe, die Ausschließung eines Theiles von jenem Terrain nicht mehr thunlich sei, abgesehen davon, daß mittelst eines solchen auszuschließenden Theiles doch kein Fuhrweg sich herstellen lasse, weil das ganze Terrain zwischen anderem städtischen Eigenthum und Eigenthum von p Linden gelegen ist. Gemeinderath erklärt sich indessen bereits, falls die Nothwendigkeit der Anlage
[Nächste Seite] Anlage eines Fuhrweges sich herausstellen möchte, neben dem veräußerten Terrain einen Streifen zur Ausführung des Fuhrweges zu dem verhältnißmäßigen Kaufpreise, den p Linden bezahle, käuflich abzugeben, dabei aber ein Drittel des Streifens unentgeldlich bereitzustellen, dafür, daß der Fuhrweg auch Seitens der Stadt respective städtischer Pächter benutzt werden könne.actum ut supra