Band 50: Seite  242  

  • Eintrag 41316. Oktober 1855 Dem Gemeinderathe wurden die Etats der Sparkasseund der Leih-Anstalt für das Jahre 1856 vorgelegt, gegen deren Ansätze nichts zu erinnern war. actum ut supra...
  • Eintrag 41416. Oktober 1855 Auf den Vorschlag des Vorsitzenden genehmigt Ge- meinderath, daß das von der Promenade, am Ende der Alleestraße gelegene, baufällige und zur Wiederverpachtung nicht mehr geeignete, städtische Haus. Section C Nr 121 abgebrochen werde. actum ut supra...
  • Eintrag 41516. Oktober 1855 Gemeinderath autorisirte den vorsitzenden Bürger- meister, den städtischen Wall neben der evangelischenSchule unter Vorbehalt dreimonatlicher Aufkün- digung nach Gutdünken wiederzuverpachten. actum ut supra...
  • Eintrag 41616. Oktober 1855 Auf den Antrag der Armen-Verwaltung eingehend, ertheilt Gemeinderath seine Zustimmung dazu, daß der altersschwache, dürftige Heinrich Groenwalddefinitiv in das Bürgerhospital aufgenommen werde. actum ut supra...
  • Eintrag 41716. Oktober 1855 Gemeinderath nimmt Kenntniß von dem durch die Armen-Verwaltung vorgelegten Verzeichnisse der im 2. und 3. Quartale c. temporair in das Hospitalaugenommenen Dürftigen, wogegen nichts zu bemerken gefunden wurde. actum ut supra...
  • Eintrag 41816. Oktober 1855 Gemeinderath unterwarf die von der Armen- und Hospital-Verwaltung aufgestellten Etats der beiden Institute für das Jahr 1856 einer speziellen Prü- fung. Nach denselben wird a zur Bestreitung des Defizits der Armen-Kasse ein städtischer Zuschuß von . . . 8 423 Thl - 3 906 Thlr mehr als nach dem Etat pro 1855 - und b zur Deckung der Verpflegungskosten für Wenn Gemeinderath auch zugibt, daß die nach einem Durchschnitt der Einnahmen und Ausgaben der letzten drei Jahre ermittelten früheren Zuschüsse, mit Rück- sicht auf die anhaltende Theuerung der Lebensmittel gestiegenen Armenbedürfnisse nicht ausreichen, so glaubt derselbe doch, daß die jetzt geforderten an- sehnlich vermehrten Zuschüsse wenigstens nicht vollends nothwendig sein werden, namentlich wenn, wie der Gemeinderath mit Grund unterstellt, bei Austhei- lung der Armen-Unterstützungen, unter den miß- lichen Zeitenverhältnissen, verdoppelte Vorsicht angewendet wird, und überdies angenommen werden darf, daß die Lebensmittel-Theuerung nicht das ganze künftige Jahr fortbestehen werde. Gemeinderath hält daher einen Zuschuß - für das Defizit der Armen-Kasse von . . . 7 517 Thlr - 3 000 Thl mehr als nach dem Etat pro 1855 - und b zur Bestreitung der Kosten der im Hospitale untergebrachten Dürftigen von 3 227 Thl 15 Sgr. - 1 000 Thl mehr als nach dem Etat pro 1855 - für auskömmlich, und stellt die Etats der beiden Institute unter Moderation der respective Ausgabeposten in der Weise fest, daß die städtischen Zuschüsse sich wie angegeben, herausstellen. Bezüglich der bei der Ausgabe vorgesehenen 160 Thl in dem Armenkassen-Etat respective von 40 Thl in dem Hospitalkassen-Etat an Zulage für den Rendanten Breuerzur Bestreitung von Aushülfe in den Büreau-Arbeiten, nahm Gemeinderath Veranlassung, nur die Hälfte der bezüglichen Beträge von 80 Thlr. respective 20 Thlr. im Ganzen demnach von 100 Thlr. zu bewilligen actum ut supra...