Band 50: Eintrag vom  16. Oktober 1855 (Nr. 418)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Gemeinderath unterwarf die von der Armen- und Hospital-Verwaltung aufgestellten Etats der beiden Institute für das Jahr 1856 einer speziellen Prüfung.

Nach denselben wird a zur Bestreitung des Defizits der Armen-Kasse ein städtischer Zuschuß von . . . 8 423 Thl - 3 906 Thlr mehr als nach dem Etat pro 1855 - und b zur Deckung der Verpflegungskosten für

[Nächste Seite] für diejenigen Armen, welche im hiesigen Hospitale für Rechnung der Armen-Verwaltung unterhalten werden, ein solcher Zuschuß von . . . 3 596 Thl - 1 368 Thlr 15 Sgr. mehr als nach dem Etat pro 1855 - gefordert.

Wenn Gemeinderath auch zugibt, daß die nach einem Durchschnitt der Einnahmen und Ausgaben der letzten drei Jahre ermittelten früheren Zuschüsse, mit Rücksicht auf die anhaltende Theuerung der Lebensmittel gestiegenen Armenbedürfnisse nicht ausreichen, so glaubt derselbe doch, daß die jetzt geforderten ansehnlich vermehrten Zuschüsse wenigstens nicht vollends nothwendig sein werden, namentlich wenn, wie der Gemeinderath mit Grund unterstellt, bei Austheilung der Armen-Unterstützungen, unter den mißlichen Zeitenverhältnissen, verdoppelte Vorsicht angewendet wird, und überdies angenommen werden darf, daß die Lebensmittel-Theuerung nicht das ganze künftige Jahr fortbestehen werde.

Gemeinderath hält daher einen Zuschuß a - für das Defizit der Armen-Kasse von . . . 7 517 Thlr - 3 000 Thl mehr als nach dem Etat pro 1855 und b zur Bestreitung der Kosten der im Hospitale untergebrachten Dürftigen von 3 227 Thl 15 Sgr. - 1 000 Thl mehr als nach dem Etat pro 1855 für auskömmlich, und stellt die Etats der beiden Institute unter Moderation der respective Ausgabeposten in der Weise fest, daß die städtischen Zuschüsse sich wie angegeben, herausstellen.

Bezüglich der bei der Ausgabe vorgesehenen 160 Thl in dem Armenkassen-Etat respective von 40 Thl in dem Hospitalkassen-Etat an Zulage für den Rendanten Broix zur Bestreitung von Aushülfe in den Büreau-Arbeiten, nahm Gemeinderath Veranlassung, nur die Hälfte der bezüglichen Beträge von 80 Thlr. respective 20 Thlr. im Ganzen demnach von 100 Thlr. zu bewilligen

actum ut supra