Eintrag 4368. November 1855 Gemeinderath autorisirt gleichzeitig den Bürgermeister,
hierüber mit dem Hause Piedboeuf Vertrag abzuschließen,
und darin noch ferner aufnehmen zu lassen, daß dasselbe
mindestens zwei Jahre vor Ablauf der Pachtzeit sich über
den Ankauf des Terrains zu dem obenangegebenen Kauf-
preise, zu erklären habe. actum ut supra...