Eintrag 43528. Dezember 1855Der vorsitzende Bürgermeister trug vor, daß bei
der Bevor Gemeinderath hierzu seine Genehmigung ertheilt,
will derselbe zunächst die Angelegenheit wegen Benutzung
des zur Thywissen'schen Oelmühle eingebauten Raumes von
dem städtischen Platze vor dem Lohhofe regulirt sehen. Ge-
gemeinderath erklärte sich zu dem Ende bereit, fraglichen
Raum dem Handlungshause Thywissen zu dem von dem-
selben offrirten Pachtbetrage von 12 1/2 Thlr auf die Dauer
der Pacht des Lohhofes vom Tage des Urtheils des
Rheinischen Appellationsgerichtshofes vom 27. Merz des Jahres an
laufend in seiner jetzigen Beschaffenheit zur Benutzung
zu überlassen. Der desfallsige, im Entwurf dem
Gemeinderath vorzulegende Vertrag sei unter Zuziehung
des städtischen Anwalts notariell abzuschließen und darin
alle diejenigen Rechte genau zu präcisiren und vor[?]be-
halten, welche für die Stadt aus dem Urtheile des Rheinischen
Appellationsgerichtshofes vom 27. Merz c. hervorgehen. actum ut supra...