Band 50: Seite  268  

  • Eintrag 44514. Januar 1856 Ein Antrag der Armen-Verwaltung auf permanente Aufnahme der beiden bejahrten dürftigen Jos. Wolf und Wwe Joh. Wieler in's Bürgerhospitalwird vorgelesen, worauf Gemeinderath die Er- klärung abgab, daß der Aufnahme des p Wolf nichts entgegenstehe, jene der Wwe. Joh. Wieler aber nicht genehmigt werden könne, weil letztere dem Vernehmen nach auf der Baumwollspinnerei des Herrn Jus. Zimmermann zu Grimlinghausenzu geeigneter, für sie nicht zu schwierigen Beschäf- tigung Gelegenheit habe und daher in der Lage sei, bei gutem Willen sich noch selbstständig zu ernähren. actum ut supra...
  • Eintrag 44614. Januar 1856 Gemeinderath nahm von einem durch die Armen- Verwaltung vorgelegten Verzeichnisse der im 4. Quartal1855 temporair in's Hospital aufgenommenen Dürftigen Kenntniß, welches zu besondern Bemerkungen keine Veranlassung hat. actum ut supra...
  • Eintrag 44714. Januar 1856 Von der Hospital-Verwaltung ist beantragt worden, daß diejenigen Kosten im Betrag von 119 Thlr, welche durch den Hagelschlag im August vorigen Jahresan den Hospitalgebäuden entstanden sind, und wofür der Hospital-Etat keine Mittel biete, durch Überweisung eines gleichen Betrages auf die Stadt-Kasse übernommen werden mögen. Gemeinderath bewilligte der Hospital-Verwal- tung den besagten Betrag aus städtischen Mitteln, jedoch sei von der Verwaltung unter Zuziehung eines Bauverständigen vorher in nähere Erwägung zu ziehen, ob es nicht zweckmäßig sei, die noch herzustellenden beiden großen Fenster an der Westseite der Hospital- kirche zumauern zu lassen. actum ut supra...
  • Eintrag 44814. Januar 1856 Eine landräthliche Verfügung vom 18. vorigen Monats wird vorgelesen, wornach außer der an hiesigem Orte bereits beschlossene Verlegung der Sonn- und Feiertags-Jahrmärkte auf die folgenden Wochentage, es von der höhern Behörde für an- Nach gepflogener Berathung äußerte Gemeinderath, wie er zur Aufrechthaltung der Heilighaltung der Sonn- und Feiertage schon unterm 21. Mai vorigen J ahres beschlossen habe, die auf einen Sonn- oder Feiertag fallenden Jahrmärkte auf den folgenden Werktag zu verlegen, welche Verle- gung seit jenem Beschlusse in's Leben getreten sei. Die Marktvorbereitungen hätten indessen bei denjenigen Jahrmärkten, welche entweder auf einen Montag gefallen seien oder darauf verlegt worden, auch nicht im ent- ferntesten Störungen des vorhergehenden Sonntags verur- sacht, weil die hier aufgestellt werdenden Buden durchgehends solche sind, welche sich in einer bis zwei Stunden aufschlagen lassen, so daß die Marktvorbereitungen wie dies wirklich geschieht, hier am frühen Morgen des Markttages selbst getroffen werden können, und jede Beeinträchtigung des vorhergehenden Sonntags vermieden ist. Um so weniger sei eine Störung des vorhergehen- den Sonntags möglich, als die Errichtung von Buden an Sonn- und Feiertagen nicht einmal von der hiesi- gen Ortsbehörde gestattet werde. Überdies könne nöthi- genfalls die Bestimmung getroffen werden, daß die- jenigen Waaren, deren Verkauf die Einrichtung von Buden erfordere, erst um 9 Uhr zum Verkauf ausgelegt werden dürfen, wodurch von selbst für die Aufstellung der Buden die nöthige Zeit am Markttage selbst ver- schafft sei. In Erwägung nun, daß durch die Abhaltung der hiesigen Jahrmärkte an Montagen, bei Lage der hiesi- gen Verhältnisse und nach den schon gemachten Erfahrungen nicht die mindeste Störung des vorhergehenden Sonntags befürchtet werden kann, eine weitere Verlegung der Märkte von den Montagen auf andere Wochentage dieselben aber vorausichtlich sehr benach- theiligen würde, was insbesondre bei den in die Kir- mes fallenden Bartholomäus-Markt der Fall wäre, so glaubt Gemeinderath sich nicht dafür aussprechen zu können, daß eine weitere Verlegung der Jahr- märkte Statt finde. actum ut supra...