Eintrag 53818. April 1856 Von der gemeinderäthlichen Commission für Finanzwesenwar die von dem RendantenRosellen
gelegte Rechnung
über die Sparkasse pro 1855 geprüft und wie derselben
dabei Nachstehendes erläuternd bemerkt worden:
§ 1.Gegen die Aufstellung der Rechnung fand sich nichts zu
erinnern, da dieselbe durchaus der Vorschrift gemäß
bewirkt ist, und die Rechnung überall richtig und
mit den Büchern und Belegen übereinstimmend befun-
den worden.
§ 2.Das Ergebniß der Rechnnung ist folgendes:
a Einnahme.
1. Bestand aus dem Jahre 1854 3 649 -- 1 -- 2
2. Neue Kapital-Einlagen . . . . . 22 687 -- " -- 7
3. Zurückerstattete ausgeliehene Capitalien
a. von Privaten und Corporationen . . 5 265 -- " -- "
b. von der städtischen Leih-Anstalt 1 400 -- " -- "
4. Zinsen von ausstehenden Capitalien . . 2 650 - 19 -- 6
5. Verschiedene unvorhergesehene Einnahmen 9 - 5 -- - Summa 35 660 -- 24 -- 3 b.
Ausgabe.
1. Verwaltungskosten (eigentlich Gewinn, welcher in
die Leihhaus-Kasse fließt 698 - 9 - 2
2. Zinsen von Capitalien . . . . . . 1 958 - 24 - 4
3. Angelegte Capitalien
a. Rückzahlungen von Einlagen . . . . 14 719 - 28 - 1
b. Rentbare Anlegung von Capitalien . . . 14 778 - 20 - --
c. Zum Betrieb der Leih-Anstalt . . . . 700 - -- - --
4. Verschiedene unvorhergesehene Ausgaben 2 - 19 - -- Summa 32 858 - 10 - -- Die
Einnahme mit der Ausgabe verglichen, ergibt einen
Bestand von 2 802 Thlr 13 Sgr 8 Pf.
§. 3.Die Sparkasse besitzt an Forderungen und zwar
a. an Private und Corporationen . . . . 58 944 - 15 - --
b. an die städtische Leih-Anstalt . . . . 3 240 - -- - -- 62 181 - 15 - --
Dieselbe verschuldet dagegen an Einlagen 64 983 - 28 - 8 so daß die Schuld die obigen
Forderungen
nur 2 802 - 13 - 8
übersteigt. Letztere Summe ist als Bestand baar
vorhanden, und es stehen sich demnach Activa
und Passiva gleich.
§. 4.Der bei der Sparkasse erzielte Gewinnst beträgt,
wie bereits oben bemerkt, 698 Thl. 9 Sgr. 2 Pf. -- 60 Thlr 6 Pf.
mehr als pro 1854 -- welcher der Vorschrift gemäß
an die Leih-Anstalt abgegeben worden ist.
§. 5.Die Sparkassen-Rechnung pro 1855 wurde hiernach
wie oben angegeben, vom Gemeinderathe fest-
gestellt, und darüber die Decharge ertheilt. actum ut supra...