Von der gemeinderäthlichen Commission für Finanzwesen war die von dem RendantenRosellen gelegte Rechnung über die Sparkasse pro 1855 geprüft und wie derselben dabei Nachstehendes erläuternd bemerkt worden: § 1. Gegen die Aufstellung der Rechnung fand sich nichts zu erinnern, da dieselbe durchaus der Vorschrift gemäß bewirkt ist, und die Rechnung überall richtig und mit den Büchern und Belegen übereinstimmend befunden worden. § 2. Das Ergebniß der Rechnnung ist folgendes: a Einnahme. 1. Bestand aus dem Jahre 1854 3 649 -- 1 -- 2 2. Neue Kapital-Einlagen . . . . . 22 687 -- " -- 7 3. Zurückerstattete ausgeliehene Capitalien a. von Privaten und Corporationen . . 5 265 -- " -- " b. von der städtischen Leih-Anstalt 1 400 -- " -- " 4. Zinsen von ausstehenden Capitalien . . 2 650 - 19 -- 6 5. Verschiedene unvorhergesehene Einnahmen 9 - 5 -- - Summa 35 660 -- 24 -- 3
[Nächste Seite] b. Ausgabe. 1. Verwaltungskosten (eigentlich Gewinn, welcher in die Leihhaus-Kasse fließt 698 - 9 - 2 2. Zinsen von Capitalien . . . . . . 1 958 - 24 - 4 3. Angelegte Capitalien a. Rückzahlungen von Einlagen . . . . 14 719 - 28 - 1 b. Rentbare Anlegung von Capitalien . . . 14 778 - 20 - -c. Zum Betrieb der Leih-Anstalt . . . . 700 - -- - -4. Verschiedene unvorhergesehene Ausgaben 2 - 19 - -- Summa 32 858 - 10 - -- Die Einnahme mit der Ausgabe verglichen, ergibt einen Bestand von 2 802 Thlr 13 Sgr 8 Pf. §. 3. Die Sparkasse besitzt an Forderungen und zwar a. an Private und Corporationen . . . . 58 944 - 15 - -b. an die städtische Leih-Anstalt . . . . 3 240 - -- - -- 62 181 - 15 - -Dieselbe verschuldet dagegen an Einlagen 64 983 - 28 - 8 so daß die Schuld die obigen Forderungen nur 2 802 - 13 - 8 übersteigt. Letztere Summe ist als Bestand baar vorhanden, und es stehen sich demnach Activa und Passiva gleich. §. 4. Der bei der Sparkasse erzielte Gewinnst beträgt, wie bereits oben bemerkt, 698 Thl. 9 Sgr. 2 Pf. -- 60 Thlr 6 Pf. mehr als pro 1854 -- welcher der Vorschrift gemäß an die Leih-Anstalt abgegeben worden ist. §. 5. Die Sparkassen-Rechnung pro 1855 wurde hiernach wie oben angegeben, vom Gemeinderathe festgestellt, und darüber die Decharge ertheilt.actum ut supra