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  • Eintrag 52528. April 1856 Berücksichtigend, daß der seit längern Jahren hier wohnende, und hier bereits gesetzlich heimaths- berechtigte FuhrmannPeter Nover lediglich durch seine jüngst geschehene Verheirathung, wodurch er einen eigenen Hausstand begründet, zur Nachzahlung von Einzugsgeld verpflichtet ist, beschließt Gemeinderath, da die unterm 18. Febr. c. beschlossene Ermäßigung des Einzugsgeldes noch nicht höhern Orts genehmigt ist, daselbe für den p Növer auf den erniedrigten Satz von 15 Thlr festzustellen. actum ut supra...
  • Eintrag 52628. April 1856 Dem Gemeinderath wurden die von der betreffenden Commis- sion geprüften Entwurfe einer neuen Feuerlösch- Ordnung und des Statuts zu einem ins Leben zu rufenden Rettungs- und Sicherheits-Vereinemit dem Bemerken vorgelegt, daß diese beiden Actenstücke, wornach die Spritzen durch eine für die Zeit ihrer Thätigkeit aus der Gemeinde-Kasse besoldete Spritzen-Manschaft bedient, dagegen die Hülfeleistungen wie Retten und Bewachen von Gegenständen, [Wasserreihenbilden?], Straßen- Absperren, durch einen besondern Verein besorgt werden sollen, zweckmäßig befunden worden sein, und daher nunmehr mit der Bildung des Rettungs- und Sicherheits-Vereins vorzugehen sein dürfte, wornach dann der Erlaß der neuen Feuerlösch-Ordnung zu folgen hätte. Beide Entwürfe wurden vorgelesen im Ein- zelnen nochmal besprochen, und demnach oder danachdennach vom Gemein- derath ebenfalls gutgeheißen. actum ut supra...