Dem Gemeinderath wurden die von der betreffenden Commission geprüften Entwurfe einer neuen FeuerlöschOrdnung und des Statuts zu einem ins Leben zu rufenden Rettungs- und Sicherheits-Vereine mit dem Bemerken vorgelegt, daß diese beiden Actenstücke, wornach die Spritzen durch eine für die Zeit ihrer Thätigkeit aus der Gemeinde-Kasse besoldete Spritzen-Manschaft bedient, dagegen die Hülfeleistungen wie Retten und Bewachen von Gegenständen, [], StraßenAbsperren, durch einen besondern Verein besorgt werden sollen, zweckmäßig befunden worden sein, und daher nunmehr mit der Bildung des Rettungs- und Sicherheits-Vereins vorzugehen sein dürfte, wornach dann der Erlaß der neuen Feuerlösch-Ordnung zu folgen hätte.
Beide Entwürfe wurden vorgelesen im Einzelnen nochmal besprochen, und demnach oder danachdennach vom Gemeinderath ebenfalls gutgeheißen.
actum ut supra