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  • Eintrag 59917. September 1856 Die Stadtverordneten-Versammlung genehmigte die Statt gehabte Wiederverpachtung von 3 Morgen 92 7/10 Ruthen Hospitalland zum jährlichen Pachtzinse von überhaupt 50 Thlr 15 Sgr exclusive 4 Sgr Steuervergütung pro Thlr Pachtzins. actum ut supra...
  • Eintrag 60017. September 1856 Eine Mitteilung des Herrn AgentenNauen wird vor- gelesen, wornach die Direction der Aachen-Münchener Feuer-Versicherungs-Gesellschaft beabsichtigt, der Stadt Neuss eine solide größere Feuerspritze zum Geschenk zu machen, wenn die Stadt dagegen 200 Fuß Schläuche und 50 Stück Löscheimer auf eigene Kosten anschafft, und die Zusage ertheilt, den Empfang des Geschenkes seiner Zeit in der Cölner Zeitung zu bescheinigen. Von der Stadtverordneten-Versammlung wurde be- schlossen, das Geschenk unter den angegebenen Bedingungen mit Dank zu acceptiren. actum ut supra...
  • Eintrag 60117. September 1856 Es werden die von der Armen- und Hospital-Verwal- tung aufgestellten Etats der Armen- und Hospital- Kasse pro 1857 zur Prüfung vorgelegt. Dieselben wurden in den einzelnen Positionen durchgegan- gen und mit Rücksicht auf die in den Revisions-Proto- collen der beiden Verwaltungen vom 5. des Mona ts gegebenen Erläuterungen nach den gemachten Vorschlägen genehmigt und festgestellt. Demnach setzte die Stadtverordneten-Versammlung das von der Stadt-Kasse zu deckende Defizit wie folgt fest: a jenes für die Armen-Kasse auf . . . 7 313 Thlr b jenes für die Hospital-Kasse zur Bestreitung der Kosten für die Verpflegung der von der Armen- Verwaltung im Hospital untergebrachten dürftigen auf . . . . . . . . 3 450 Thlr in Summa auf 10 763 Thlr fest. actum ut supra...
  • Eintrag 60217. September 1856 Der vorsitzende Bürgermeister trägt dem Stadtrathe vor, daß die Frist zur Beibehaltung der polizeilichen Schwarz- und Weißbrodtaxe mit dem 1. September c. Aus den früher vorgetragenen Gründen bittet die Versammlung die verehrte Oberbehörde, auf Grund des § 89 der allgemeinen Gewerbe-Ordnung vom 17. Januar 1845 die Schwarzbrodtaxe auch fernerhin für hiesige Gemeinde gestatten zu wollen. Die Weißbrodtaxe anlangend, so war die Versamm- lung in Folge eines Gesuch der hiesigen Bäcker der Ansicht, daß dieselbe, da durch die theilweise Verbackung von Vorschußmehl sich ein Mißverhältniß zur Taxe ergebe, [obehalb mit Bleistift eingefügt: für jetzt] versuchsweise nicht zu erneuern, sondern der Verkauf des Weißbrodes [mit Bleistift eingefügt:versuchsweise] der freien Concurrenz zu überlassen sei. actum ut supra...