Band 50: Seite  350  

  • Eintrag 63519. November 1856 Auf den Antrag der Armen-Verwaltung genehmigte die Ver- sammlung die permanente Aufnahme der bejahrten dürf- tigen Anna Maria Pesch, Anton Ruhren und Eva Spickerin das Bürgerhospital. actum ut supra...
  • Eintrag 63619. November 1856 Ein Antrag der Schul-Commission auf bauliche Herstellung zweier neuen Schulzimmer bei der Schule im Glockhammerwurde an die Fachkommission für Bauwesen überwiesen. actum ut supra...
  • Eintrag 63719. November 1856 Eine Verfügung der Königlichen Regierung vom 31. October C.wird vorgetragen, wornach die Anstellung eines dritten Polizeidieners und eines Secretairs für das Polizei-Amtan Stelle der jetzigen Schreibhülfe, angeordnet wird. Die Polizeidiener hätten dann in der Folge auch die Funk- tionen des Fruchtmarktmeisters bis auf die den vereideten Mäklern zu übertragende Notirung der Preise [eingefügt:noch] wahr- zunehmen, wodurch die für diese Wahrnehmung bisher dem VerwaltungsdienerKrings gezahlte Zulage von 40 Thlr wieder zurückfalle. Da Letzterer künftighin lediglich die Funktionen als Verwaltungsdiener zu versehen habe, so sei der ohnehin dienstunfähige Hülfs-Verwaltungs- diener Meuter zu entlassen. Unter diesen Umständen votirte Stadtrath für den dritten Polizeidiener, wie für die bereits vorhandenen Sergeanten 160 Thlr Gehalt nebst 30 Thlr Kleidungs- und 25 Thlr Mietentschädigung, wogegen die Besoldung des zu entlassenden Hülfsverwaltungsdieners und die besondre Marktmeister-Zulage in Zukunft erspart werden. In Ansehung der Anstellung eines Secretairs für das Polizei-Amt , wurde Vorsitzender ersucht, sich mit einer für diese Stelle geeigneten Persönlichkeit zu benehmen, wornach dann die Feststellung der zu bewilligenden Besoldung einer künftigen Sitzung vorbehalten bleiben soll. Ebenso behält Stadtrath sich wegen Betheiligung der Außengemeinden des Friedensgerichtsbezirks, wofür der Polizei- Commissair die Funktionen als Polizei-Anwaltwahrzunehmen hat, an der Aufbringung des Secre- tair-Gehaltes, näheren Beschluß vor. actum ut supra...