Eintrag 662 Von der stadträthlichen Fachkommission für Finanzwesenwar die Prüfung des von dem
Bürgermeister aufge-
stellten Entwurfs des städtischen Haushaltungs-Etats pro
1857 vorgenommen worden, und es wurde darüber
berichtet wie folgt: " Bei der Posten für Posten geschehenen Durchsicht und Revision
dieses Ent-
" wurfs hat sich ergeben, daß besondere Ausstellungen daran nicht
" zu machen sind. " Die feststehenden Einnahmen sind nach den Statt gefundenen Ver-
" pachtungen pp worüber belegt Spezial-Etats aufgestellt sind,
" die nicht feststehenden Einnahmen nach dem muthmaßlichen
" Ertrage und mit Rücksicht auf die in den letzten Jahren erziel-
" ten Einnahmen zum Etat gebracht. " Die aufgenommenen bestimmten Ausgaben beruhen
überall
" auf stadträthlichen Festsetzungen und Beschlüssen, und was die
" unbestimmten, die muthmaßlichen Ausgaben betrifft, so hat
" die Commission sich davon überzeugt, daß nur das äußerste
" Bedürfniß vorgeschlagen ist. " Es wird bemerkt, daß die Einnahme vom Grase, welche
im Etat
" pro 1856 mit 9 000 Thlr angesetzt war, im neuen Etat auf
" 10 000 Thlr und daß der Ertrag der Erft, wofür im Etat
" pro 1856 nach der Abgabe des Dampfschifffahrts-Unternehmens" 4 000 Thlr aufgenommen
waren, im neuen Etat auf 4 500 Thlr
" in Ansatz gebracht ist. " Diese Erft-Mehr-Einnahmen von 500 [rc?] hat die Verwaltung
" im Hinblick auf das schon früher angeregte Project, die Erft
" allmählig erbreitern und auskiesen zu lassen, sub Tit. V Art 15
" in der Ausgabe disponibel gestellt, um damit zu dieser, aller-
" dings nothwendigen Verbesserung des Canals den Anfang zu
" machen. Die gewöhnlichen Erft-Unterhaltungskosten sind
" besonders bereit gestellt. " Da die Ausführung der Erft-Erbreiterung und Vertiefung
" noch nicht planmäßig festgesetzt ist, so schlägt die Commission
" dem Stadtrathe vor, jenen Credit von 500 Thlr unter den
" Vorbehalt zu genehmigen respectiven auf dem Etat zu belassen, daß
" über die Feststellung des Projectes respective über die Verwen-
" dung nach näherer Beschluß erfolgren werde. Die vorläu-
" fige Disponibelstellung des fraglichen Credits hält die Com-
" mission jedenfalls für angemessen. " Da, wie bereits bei Vorlage des Etats durch
den Vorsitzen-
" den bemerkt worden, der Kassenbestand pro 1856 nicht
" erheblich sein wird, die Zuschüsse zur Armen- und Hospital-
" Kasse gegen die früheren Jahre um mehre Tausend Thaler
" verstärkt sind, überdies in dem Etats-Entwurf die Bau-
" summe des zu errichtenden neuen Lagerschuppens mit
" 700 Thlr und ferner die beiden jüngst bewilligten nach-
" träglichen Zuschüsse zur Armen- und Hospitalkasse mit 500 Thlr
" vorgesehen worden, so ist es nicht zu umgehen gewesen, daß
" das durch Communalsteuer aufzubringende Defizit um
" etwa 670 Thlr verstärkt und demgemäß von 14 124 Thlr 29 Sgr
" 9 Pf auf 14 797 Thlr 8 Sgr. 3 Pf gestellt worden ist. " In Ansehung des Umlage-Modus
schlägt die Committion
" vor:
" a. auf die Grundsteuer- die Einkommen- und Klassensteuer,
" letztere herunter bis zur 4ten Stufe statt der seitherigen
" 78 % . . . . . . . . 84 %
" b. auf die 3te Klassensteuer-Stufe (Sätze von 3 [vc?]:) " In abgelaufenen Jahren
sollten ad a 80 % umgelegt werden,
" die Verwaltung glaubte aber mit 78 % auszukommen,
" wobei sich jedoch gleich nach der Veranlagung Ausfall
" ergab. Inmittelst sind durch die jetzige Städte-Ordnung
" die Geistlichen und Elementarlehrer von der Communal-
" steuer befreit werden, und es sollen alle Beamten nur
" für die Hälfte ihres Dienst-Einkommens zur Communal-
" steuer herangezogen werden. " Bei Berücksichtigung dieser Umstände und der kleinen
" Erhöhung des Defizits sind 84 % Umlage ad a unvermeidlich,
" und es glaubt die Commission daher den proponirten
" Umlage-Modus zur Annahme empfehlen zu müssen. Dem Antrag der Commission gemäß stellte
die Stadtver-
ordneten-Versammlung den Etat in Einnahme und
Ausgabe balancirend zu sieben und vierzigtausend fünf-
hundert Thalern fest, und beschloß den Umlage-Modus
in der vorgeschlagenen Weise anzunehmen. actum ut supra...