Von der stadträthlichen Fachkommission für Finanzwesen war heute die Prüfung des von dem Bürgermeister aufgestellten Entwurfs des städtischen Haushaltungs-Etats pro 1857 vorgenommen worden, und es wurde darüber berichtet wie folgt: Bei
[Nächste Seite]" Bei der Posten für Posten geschehenen Durchsicht und Revision dieses Ent" wurfs hat sich ergeben, daß besondere Ausstellungen daran nicht " zu machen sind.
" Die feststehenden Einnahmen sind nach den Statt gefundenen Ver" pachtungen pp worüber belegte Spezial-Etats aufgestellt sind, und " die nicht feststehenden Einnahmen nach dem muthmaßlichen " Ertrage und mit Rücksicht auf die in den letzten Jahren erziel" ten Einnahmen zum Etat gebracht.
" Die aufgenommenen bestimmten Ausgaben beruhen überall " auf stadträthlichen Festsetzungen und Beschlüssen, und was die " unbestimmten, die muthmaßlichen Ausgaben betrifft, so hat " die Commission sich davon überzeugt, daß nur das äußerste " Bedürfniß vorgeschlagen ist.
" Es wird bemerkt, daß die Einnahme vom Grase, welche im Etat " pro 1856 mit 9 000 Thlr angesetzt war, im neuen Etat auf " 10 000 Thlr und daß der Ertrag der Erft, wofür im Etat " pro 1856 nach der Abgabe des Dampfschifffahrts-Unternehmens " 4 000 Thlr aufgenommen waren, im neuen Etat auf 4 500 Thlr " in Ansatz gebracht ist.
" Diese Erft-Mehr-Einnahmen von 500 Thlr hat die Verwaltung " im Hinblick auf das schon früher angeregte Project, die Erft " allmählig erbreitern und austiefen zu lassen, sub Tit. V Art 13 " in der Ausgabe disponibel gestellt, um damit zu dieser, aller" dings nothwendigen Verbesserung des Canals den Anfang zu " machen. Die gewöhnlichen Erft-Unterhaltungskosten sind " besonders bereit gestellt.
" Da die Ausführung der Erft-Erbreiterung und Vertiefung " noch nicht planmäßig festgesetzt ist, so schlägt die Commission " dem Stadtrathe vor, jenen Credit von 500 Thlr unter den " Vorbehalt zu genehmigen respectiven auf dem Etat zu belassen, daß " über die Feststellung des Projectes respective über die Verwen" dung nach näherer Beschluß erfolgen werde. Die vorläu" fige Disponibelstellung des fraglichen Credits hält die Com" mission jedenfalls für angemessen.
" Da, wie bereits bei Vorlage des Etats durch den Vorsitzen" den bemerkt worden, der Kassenbestand pro 1856 nicht " erheblich sein wird, die Zuschüsse zur Armen- und Hospital" Kasse gegen die früheren Jahre um mehre Tausend Thaler " verstärkt sind, überdies in dem Etats-Entwurf die Bau" summe des zu errichtenden neuen Lagerschuppens mit " 700 Thlr und ferner die beiden jüngst bewilligten nach" träglichen Zuschüsse zur Armen- und Hospitalkasse mit 500 Thlr " vorgesehen worden, so ist es nicht zu umgehen gewesen, daß " das durch Communalsteuer aufzubringende Defizit um " etwa 670 Thlr verstärkt und demgemäß von 14 124 Thlr 29 Sgr " 9 Pf auf 14 797 Thlr 8 Sgr. 3 Pf gestellt worden ist.
" In Ansehung des Umlage-Modus schlägt die Committion " vor: " a. auf die Grundsteuer- die Einkommen- und Klassensteuer, " letztere herunter bis zur 4ten Stufe statt der seitherigen " 78 % . . . . . . . . 84 % " b. auf die 3te Klassensteuer-Stufe (Sätze von 3 thlr:) statt
[Nächste Seite] " statt der bisherigen 50 % . . . . . 60 % " c auf die 2te Klassensteuer-Stufe (: Sätze von 2 Reichstaler :) " wie bisher . . . . . . . 25 % " d auf die Gewerbesteuer mit Ausschluß der Klasse L " wie seither . . . . . . . 10 % " umzulegen." In abgelaufenen Jahren sollten ad a 80 % umgelegt werden, " die Verwaltung glaubte aber mit 78 % auszukommen, " wobei sich jedoch gleich nach der Veranlagung Ausfall " ergab. Inmittelst sind durch die jetzige Städte-Ordnung " die Geistlichen und Elementarlehrer von der Communal" steuer befreit werden, und es sollen alle Beamten nur " für die Hälfte ihres Dienst-Einkommens zur Communal" steuer herangezogen werden.
" Bei Berücksichtigung dieser Umstände und der kleinen " Erhöhung des Defizits sind 84 % Umlage ad A unvermeidlich, " und es glaubt die Commission daher den proponirten " Umlage-Modus zur Annahme empfehlen zu müssen.
Dem Antrag der Commission gemäß stellte die Stadtverordneten-Versammlung den Etat in Einnahme und Ausgabe balancirend zu siebenund vierzigtausend fünfhundert Thalern fest, und beschloß den Umlage-Modus in der vorgeschlagenen Weise anzunehmen.
actum ut supra
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