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  • Eintrag 6822. März 1857 Dem Stadtrath wird Kenntniß von den gepflogenen Ver- handlungen mit der höheren Behörde gegeben, wornach die Funktionen als Mechanikus beim hiesigen Eichamte dem Hr Franz Nix jr übertragen werden sollen, zu dessen Gunsten sein Vater Heinrich Artur Nix als Eichamts-Mechanikusabzutreten bereit ist. Demselben wird zugleich eine zwischen der Verwaltung und dem p Nix jr getroffene Verein- barung vorgelegt, welchergemäß Letzterer außer Stellung eines vorschriftsmäßigen Lokals alle mit dem Eichamte verbundenen Kosten mit Ausnahme jener von neuen Normalien zu tragen, dagegen die Eichungsgebühren bis zu 150 Thlr ganz und von dem über diese Summe hinaus eingehenden Gebühren zwei Drittel zu beziehen hat. Gegen die Übertragung der Funktionen als Eichamts- Mechanikus auf F ranz Nix jr. und das mit demselben getroffene Übereinkommen wurde nichts zu erinnern gefunden. actum ut supra...
  • Eintrag 6839. März 1857 Das Gymnasiale Curatorium hat der Gemeinde-Verwaltung Abschrift zweier rescripte des Königlichen Provinzial-Schul- Collegium zu Coblenz vom 26. Januar C mitgeteilt, nach welchen in Folge von Displinar-Untersuchung der Gymnasial-Oberlehrer Blumberrger durch Resolut des Königlichen Staats-Ministeriums vom 3. Dezember vorigen Jahres aus dem Dienste entlassen und demselben vom 1. Februar d Jahresan, eine jährliche Pension respective Unterstützung von 262 Thlr 15 Sgr bewilligt ist. Das Curatorium ersucht, die Stadt- Kasse mit der erforderlichen Zahlungs-Anweisung zu versehen. Stadtrath, welchem von den bezüglichen Scripturen Kenntnis gegeben wurde, gab die einstimmige Erklärung ab, actum ut supra...